Protestaktion gegen Gesetzentwurf

Fünf vor Zwölf?

Altstadt · »Für Betroffene ist es fünf vor zwölf«, »Betreuung 5 vor 12« startet Protestaktion/Demonstration am 27. März in München.

Der Bundestag debattiert derzeit über den heftig umstrittenen Gesetzesentwurf zur Änderung des geltenden Betreuungsrechts. Mitarbeiter von Betreuungsvereinen, Rechtsanwälte und berufliche Betreuer haben im Februar in München die bayernweite Initiative »Betreuung 5 vor 12« gegründet, um die Öffentlichkeit auf die Folgen der drohenden Gesetzesänderung aufmerksam zu machen.

»Die Reform nimmt alten, kranken und behinderten Menschen ihre Rechte«, sagt Erika Pfaff, eine der Organisatorinnen der Initiative. Wer berufliche Betreuung braucht, soll künftig statt der tatsächlich notwendigen Hilfe nur noch Betreuung nach Stundenpauschalen erhalten. »Monatlich dreieinhalb Stunden, bei Heimbewohnern sogar bloß zwei Stunden sind zu wenig!«, warnt Pfaff. Als Leiterin eines großen Münchner Betreuungsvereins in Trägerschaft des Katholischen Jugendsozialwerks kennt sie die Nöte der Betroffenen aus langjähriger Erfahrung.

Auch das geplante Vertretungsrecht für kranke Angehörige stößt auf vehemente Kritik: Wenn Angehörige künftig ohne Erlaubnis des Betroffenen über sein Konto und seine Gesundheit entscheiden dürfen, sei jeder Bürger einer unkontrollierten Fremdbestimmung ausgesetzt.

Für den 27. März ruft die Initiative von 11 bis 16 Uhr zu einer öffentlichen Demonstration auf dem Karlsplatz in München auf. Als Redner haben sich bereits die Münchner Bürgermeisterin Dr. Gertraud Burkert und ein Vertreter der Wohlfahrtverbände angekündigt.

Artikel vom 18.03.2004
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