Tödliche Unfälle wegen Drogen nehmen zu

Der Tod fährt mit

München · Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind Hauptunfallursachen, gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. 13 Menschen (von insgesamt 38 Verkehrstoten) starben im Jahr 2002 im Stadtgebiet und Landkreis München wegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, teilt die Polizei mit.

Die Anzahl der entdeckten Drogenfahrten ist in den letzten vier Jahren explosionsartig von 71 auf 1.486 im Jahr 2002 gestiegen.

Dieser deutliche Anstieg ist zwar auch auf die verstärkte polizeiliche Überwachung zurückzuführen, zeigt aber, welches enorme Risikopotenzial im Straßenverkehr unterwegs ist. Für das Jahr 2003 ist erneut eine steigende Tendenz zu verzeichnen.

Im Gegensatz zu Alkohol ist die »Abbauzeit« bei Drogen nicht kalkulierbar. Nach der Einnahme kann es oft Tage bzw. Monate dauern, bis die körperliche und geistige Fitness zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr wieder hergestellt ist.

Allein der Nachweis von Drogen im Körper reicht beim Führen eines Kraftfahrzeuges für eine Bestrafung aus. Als Folgen sind 250 bis 1.500 Euro Geldbuße, ein bis drei Monate Fahrverbot und vier Punkte im Verkehrszentralregister vorgesehen. Kommen noch Anzeichen von Fahrunsicherheit dazu oder ereignet sich ein Vekehrsunfall, wird dies mit Geld- und Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre und sieben Punkte im Verkehrszentralregister geahndet. Aber auch ohne Verkehrskontrolle kann der Führerscheininhaber seine Fahrerlaubnis verlieren. Die Führerscheinstelle kann nach jedem nachgewiesenen Kontakt mit Drogen prüfen, ob von dem Betroffenen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht. Solange man keine dauerhafte Drogenfreiheit nachweisen kann, wird keine Fahrerlaubnis erteilt bzw. eine bereits erworbene Fahrerlaubnis wieder eingezogen.

Auch Medikamente können die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen. Eine Begleiterscheinung, die angesichts der positiven Wirkungen oft verdrängt oder unterschätzt wird. Hinweise darüber, ob die Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, können in den Beipackzetteln nachgelesen werden.

Weitere Informationen zu diesem und anderen Verkehrsthemen finden Sie unter www.verkehr-mit-sicherheit.de.

Artikel vom 18.02.2004
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