Bauleitplan für Planungsgebiet Ackermannstraße

Chance zum Einspruch

Schwabing · Für das Planungsgebiet Ackermannstraße (südlich) wird zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung die frühzeitige Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen.

Im inzwischen fertiggestellten Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1905 b soll die geplante Ver- und Entsorgungsfläche für einen geplanten Wertstoffhof an dieser Stelle aufgegeben werden.

Eine Umweltanalyse hat ergeben, dass zum Schutz der Wohnbebauung an die Errichtung des Wertstoffhofs sehr hohe bautechnische Anforderungen hinsichtlich Lärmschutz, Geruchsbelästigungen etc. zu stellen wären, die wiederum erhöhte Erstellungs- und Betriebskosten nach sich ziehen würden. Auf Grund dieser Erwägungen muss auf den Wertstoffhof am Standort Ackermannstraße verzichtet werden. Ein Ersatzstandort in der Lindberghstraße wird bereits untersucht.

Der östliche Teilbereich der nicht mehr benötigten Ver- und Entsorgungsfläche soll als Erschließungsfläche der angrenzenden Wohnbaufläche zugeschlagen werden, der Rest dient der Erweiterung der westlich angrenzenden Allgemeinen Grünfläche.

Die Unterlagen mit Beschreibung werden zur Einsicht vom 12. November mit 15. Dezember an folgenden Stellen dargelegt: beim Planungsreferat, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 – Auslegungsraum (Montag mit Freitag von 9.30 bis 20 Uhr), bei der Bezirksinspektion 4, Destouchesstraße 87 (Montag mit Freitag von 11 bis 12 Uhr) und in der Stadtteilbibliothek Schwabing, Hohenzollernstraße 16 (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 bis 19 Uhr und am Mittwoch von 14 bis 19 Uhr). Stefan Kling, Planungsreferat HA I, Zimmer 323, Blumenstraße 31, Telefon 2 33-2 28 30, steht für Auskünfte und Einzelerörterungen während der Dienstzeit Montag mit Freitag von 9.30 bis 12.30 Uhr zur Verfügung.

Termine außerhalb dieses Zeitraumes können telefonisch vereinbart werden. Äußerungen können bis zum 15. Dezember 2003 bei obengenannten städtischen Dienststellen vorgebracht werden.

Artikel vom 13.11.2003
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