2,4 Promille auf dem Radl

Verkehrskontrolle

Bereits am letzten Mittwoch, 29. Oktober, um 14.25 Uhr, fiel einer Polizeistreife der Verkehrsinspektion Verkehrsüberwachung in Schwabing ein 55-jähriger Elektroinstallateur mit seinem Fahrrad auf.

Der Radfahrer hatte zuvor das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet. Um den Radfahrer auf den Verkehrsverstoß aufmerksam zu machen, wurde er von den Polizeibeamten angehalten. Während des Gesprächs mit dem 55-Jährigen stieg den Beamten ein starker Alkoholgeruch in die Nase. Dem Radfahrer wurde ein Alkoholtest angeboten. Dieser ergab einen Promillewert von 2,4. Nach der durchgeführten Blutentnahme rief der betrunkene Radler, der offenbar weder seinen Durst noch seinen Humor verloren hatte, im Weggehen den Beamten zu: »Auf den Schreck gönn ich mit jetzt drei bis vier Maß im Hofbräuhaus!» In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Radfahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit Ausfallerscheinungen sowohl mit einer Geldstrafe, als auch mit bis zu sieben Punkten in Flensburg belangt werden kann. Ab 1,6 Promille wird die Polizei auf jeden Fall einschreiten, hier beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad entzieht.

Artikel vom 06.11.2003
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