Finanzamt fordert Erklärung für ‘02

Steuer gemacht?

In diesen Tagen erhalten viele säumige Steuerpflichtige Post vom Finanzamt. Freundlich aber bestimmt wird die Abgabe der Steuererklärung für 2002 gefordert. In der Regel wird eine Frist von vier Wochen gewährt.

Dann heißt es, schnell zu reagieren. Keinesfalls sollte man diese Aufforderung ignorieren. Das Finanzamt kann nach Ablauf der gesetzten Frist einen Schätzungsbescheid erlassen, der in der Regel mit empfindlichen Nachzahlungen verbunden ist. Dann hilft nur noch fristgemäß Einspruch einzulegen und die Erklärung schnellstmöglich nachreichen.

Bei verspäteter Abgabe der Erklärung kann das Finanzamt auch Verspätungszuschlag erheben. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Fristüberschreitung, der Höhe der Steuerschuld aber auch nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers.

Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10% der festgesetzten Steuer betragen und kann auch bei einer Steuererstattung festgesetzt werden.

Hilfe bei der Anfertigung der Steuererklärung bieten neben Steuerberater auch Lohnsteuerhilfevereine. Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten Lohnsteuerhilfevereine Arbeitnehmer und Rentner mit Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit und bei Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften bis zu einer bestimmten Höhe der Einnahmen.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen in den örtlichen Beratungsstellen. Wer Mitglied werden will, findet die Anschriften der Vereine im Telefonbuch oder den Gelben Seiten unter dem Suchwort »Lohnsteuerhilfe«.

Sie können auch unter der Telefonnummer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. 030/40 63 24 49 oder im Internet-Suchservice unter http:// www.beratungsstellensuche.de erfragt werden.

Artikel vom 01.10.2003
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