Entfernungspauschale und Kindergeld

Abzug gekürzt

Die Kürzung der Entfernungspauschale wird auch Eltern benachteiligen. Mit dem Wegfall des Abzugs von Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer oder mit Kürzung der Kilometersätze von derzeit 40 bzw. 36 Cent in der nachfolgend diskutierten Variante verringern sich auch die abziehbaren Ausbildungskosten des Kindes.

Darauf weist der NVL Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine aus Berlin hin. Nach Berechnung des Verbandes liegt gegenwärtig ein Kind mit monatlich 650 Euro Lehrlingsentgelt und Sonderzahlungen von beispielsweise 1.000 Euro unter der Einkunftsgrenze von 7.188 Euro im Jahr (Wert für 2003), wenn es einen täglichen Weg von 20 Kilometern zur Ausbildungsstätte zurücklegen muss.

Fällt der Abzug weg, wird die Einkunftsgrenze überschritten und die Eltern verlieren den Kindergeldanspruch und alle weiteren kindergeldabhängigen Begünstigungen. Der NVL fordert deshalb, den Abzug von Fahrtkosten im bisherigen Umfang weiterhin zuzulassen.

Weitere Informationen erhalten Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen in den örtlichen Beratungsstellen. Wer Mitglied werden will, findet die Anschriften der Vereine im Telefonbuch oder den Gelben Seiten unter dem Suchwort »Lohnsteuerhilfe«. Sie können auch unter der Telefonnummer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. 030/40 63 24 49 oder im Internet-Suchservice unter http:// www.nvl.de erfragt werden.

Artikel vom 01.10.2003
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