Vorschriften für Parks kaum beachtet/BA 3 für »Entrümpelung« der Regeln

Überholte Verbote?

Gemütliche »Wiesen-Sitzung« im Hofgarten: Viele verbotene Dinge haben sich in den Parkanlagen längst eingebürgert.

Gemütliche »Wiesen-Sitzung« im Hofgarten: Viele verbotene Dinge haben sich in den Parkanlagen längst eingebürgert.

»Wer den Hofgarten liebt, der schiebt.« – Auch dieser nette Spruch dürfte die meisten Radlfahrer kaum dazu bewegen, die Parkanlage auf Schusters Rappen zu durchqueren.

Es hat sich schlichtweg »eingebürgert«, durch den Hofgarten zu radeln, Hunde ihre eigenen Wege gehen zu lassen oder bei Sonnenschein ein Nickerchen auf dem Rasen zu machen.

Dabei ist das alles laut Anlagenvorschrift eigentlich verboten. Genau genommen müssen Räder aus dem inneren Teil des Hofgartens sogar ganz draußen bleiben, man darf sie nicht einmal schieben!

Letztere Bestimmung wie auch einige andere Regeln für öffentliche Parkanlagen scheinen dem Bezirksausschuss Maxvorstadt (BA 3) kaum mehr zeitgemäß. In seiner letzten Sitzung beschloss das Gremium daher, bei der Bayerischen Schlösserverwaltung ein generelles »Ausmisten überholter Verbote« anzuregen.

Anlass war ein neu publizierter Flyer mit Verhaltensregeln für den Englischen Garten, der im BA 3 wenig Anklang fand. »Es ist einfach nicht tragbar, Dinge zu verbieten, die man sowieso nicht durchsetzen kann«, so Ruth Gehling, die Baumschutzbeauftragte des BA.

Sie sieht beispielsweise nicht ein, warum Ballspiele auf den Wiesen untersagt sein sollen: »Gerade der vordere Teil des Englischen Gartens muss doch auch Erholungsraum sein«, betont sie und verweist auf den »Druck der Großstadt«. Wenn Hunde überhaupt nirgends mehr Gassi gehen dürften, dann dürfe man sie eigentlich in der Innenstadt gar nicht mehr zulassen. Weiter kritisiert Gehling die Aufmachung des Flyers, der an allen Eingängen zum Park auslag: »Er hat viel zu viel Text, wirkt moralisierend, und die Abbildungen sind nicht aussagekräftig.« Außerdem entstehe dadurch nur neuer Müll, der doch eigentlich vermieden werden solle.

Laut Thomas Köster, dem Verwalter des Englischen Gartens, hat sich diese Befürchtung nicht bewahrheitet. »Wir haben kaum weggeworfene Prospekte gefunden«, erklärt er. Im Gegenteil, die Gartenverwaltung hätte viel positives Feedback bekommen. Die erste Auflage mit 30.000 Exemplaren sei binnen vier Wochen vergriffen gewesen, im nächsten Frühjahr sei eine Neuauflage geplant. »Dabei sind wir für Tipps zur Verbesserung der Aufmachung jederzeit offen«, betont Köster. Die Kritik an »nicht mehr zeitgemäßen Verboten« kann er allerdings nur teilweise nachvollziehen. »Das Verbot, im inneren Teil des Hofgartens Räder zu schieben, nehmen wir schon längst nicht mehr wörtlich«, räumt er ein. Aber das Fahren solle weiterhin verboten bleiben, ebenso wie etwa Ballspiele in der Nähe von Gehwegen im Englischen Garten, um niemanden zu gefährden.

Ab 2004 werden derartige »Vergehen« sogar mit Bußgeldern geahndet, so entschied der Bayerische Landtag in der vorigen Woche. »Endlich klare Bestimmungen, anders als die bisherigen Verordnungen der Stadt München mit ihren 1.000 Ausnahmen!«, begrüßt Köster diese Entscheidung.

Allerdings sollen gleichzeitig mit den Restriktionen auch neue Freiräume geschaffen werden, verspricht er: spezielle »Spiel- und Hundewiesen« zum Beispiel. rme

Artikel vom 18.09.2003
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