Mercedes-Stern auf Hochhaus soll verhindert werden

Stadt kündigt Widerstand an

Die Regierung von Oberbayern beabsichtigt als Widerspruchsbehörde den vom Planungsreferat ergangenen Ablehnungsbescheid vom 28. Februar in Sachen Mercedes-Stern aufzuheben.

Sie will die Landeshauptstadt München anweisen, über den Bauantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung der Regierung von Oberbayern erneut zu entscheiden.

Die Landeshauptstadt München hat allerdings vor Erlass des erst im Entwurf vorliegenden Widerspruchsbescheides Gelegenheit zur Anhörung erhalten. Insoweit wird der Stadt ausdrücklich eingeräumt, bis zum 17. Oktober erneut über den Bauantrag zu entscheiden.

Hierzu wurde eine nochmalige rechtliche Überprüfung im Planungsreferat bereits eingeleitet. Zusammen mit dem Ergebnis dieser Überprüfung strebt das Planungsreferat kurzfristig eine erneute Befassung des Stadtrates mit der von der Regierung von Oberbayern kurzerhand für nichtig erklärten maßgeblichen Satzungsbestimmung des Bebauungsplanes an. Es handele sich dabei um eine einzelne Satzungsbestimmung des Bebauungsplanes für die Mercedes-Niederlassung, nicht um die gesamte Satzung oder aber eine gesamtstädtische Werbesatzung.

Ungeachtet der Rechtsauffassung der Regierung von Oberbayern bestehe in jedem Fall die Möglichkeit, diese einzelne Bebauungsplanregelung zu ändern und die Zulässigkeit von Dachaufbauten und damit des Mercedes-Sterns als Werbeanlage zu präzisieren.

Derzeit werde die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Widerspruchsbescheid geprüft, heißt es aus dem Rathaus.

Artikel vom 17.09.2003
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