Ab acht Jahren können Kinder Gefahren einschätzen

Schulweg zum Hauptverkehr

München · Flitzer von links und von rechts, zugeparkte, unübersichtliche Wege und Überwege, Hektik und Lärm: Der Weg zur Schule ist für Grundschüler oft ein gefährlicher Parcours.

Das belegen auch die Zahlen des Bayerischen -Gemeindeunfallversicherungsverbandes (Bayer. GUVV) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK). Allein im Jahr 2002 sind in Bayern 17.423 Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg Opfer von zum Teil schweren Verkehrsunfällen geworden, 16 Schüler starben, fast doppelt so viele wie in den vorausgegangenen Jahren: Eine erschreckende Bilanz!

Der Geschäftsführer des Bayer. GUVV und der Bayer. LUK, Dr. Hans-Christian Titze, appelliert deshalb an die Eltern von ABC-Schützen, schon jetzt und damit rechtzeitig vor dem ersten Schultag mit ihren Kindern den Schulweg geduldig zu üben. Das gilt vor allem für Gefahrenstellen wie viel befahrene oder unübersichtliche Kreuzungen.

»Üben Sie mit Ihren Kindern den Weg unter realen Bedingungen, also ruhig morgens im vollen Berufsverkehr«, rät Dr. Titze. Am späteren Vormittag oder in den Mittagsstunden sei es für ein wirklichkeitsnahes Schulwegtraining auf den Straßen oft zu ruhig.

Für sechs oder sieben Jahre alte Schulanfänger ist das Schulwegtraining auch deshalb unerlässlich, weil der Straßenverkehr sie physisch und psychisch sehr fordert. Verkehrspädagogen und

  • psychologen haben festgestellt, dass Kinder erst ab acht Jahren die vielen Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen und sicher bewältigen können. Keinesfalls sollten Sie Grundschüler mit dem Fahrrad zur Schule schicken.

Denn selbst dann, wenn ABC-Schützen auf ihrem Drahtesel noch so sicher sind, sind sie damit im Straßenverkehr überfordert, können zum Beispiel noch nicht in eine Richtung sehen und in die andere lenken. Kinder sollten deshalb in »Schönräumen« radeln, bis sie etwa zehn Jahre alt sind und ein Verkehrstraining absolviert haben.

Die kürzeste Strecke vom Elternhaus zum Schultor muss nicht immer die sicherste sein. Lassen sich mit einem etwas längeren Weg Gefahrenquellen umgehen, sollten Eltern diesen »Umweg« für ihr Kind aussuchen. Dieser längere Weg steht dann auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Artikel vom 27.08.2003
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