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Mehr Klagen und Berufungen vor den Arbeitsgerichten
Spiegel der Wirtschaftslage
Einen »Spiegel der wirtschaftlichen Lage in Deutschland« nannte Bayerns Arbeitsministerin Christa Stewens vor kurzem die erneut gestiegenen Verfahrenszahlen vor den bayerischen Arbeitsgerichten.
»Hinter den 44 689 Klagen und 1 227 Berufungen aus der ersten Jahreshälfte 2003 verbergen sich persönliche Rückschläge, Enttäuschungen und Schicksale.
Bei den elf bayerischen Arbeitsgerichten stieg die Zahl der neu eingereichten Klagen in der ersten Jahreshälfte um 4 327 bzw. 10,72 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Gleichzeitig konnte die Zahl der Erledigungen um 3 801 (9,55 Prozent) auf 43 605 Klagen erhöht werden. Zum Stichtag 30. Juni 2003 standen in der ersten Instanz insgesamt 32 071 Fälle zur Verhandlung und Entscheidung an.
Die beiden Landesarbeitsgerichte in München und Nürnberg verzeichneten nach Stewens Worten einen Anstieg bei den Berufungen um 158 im Vergleich zur ersten Jahreshälfte 2002; erledigt werden konnten im ersten Halbjahr 2003 insgesamt 1 227 Fälle – das sind 168 bzw. 15,86 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Artikel vom 20.08.2003Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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