Suiziddrohungen ohne ernsten Hintergrund

Großer Einsatz, hohe Kosten

Suizidandrohungen ohne ernst zu nehmenden Hintergrund belasten zunehmend die Polizei.

Allein in den letzten vier Monaten wurden bei der Polizeieinsatzzentrale insgesamt 369 Suizide angedroht. Nur in den seltensten Fällen war letztendlich auch ein ernsthafter Hintergrund vorhanden. Meist wollen enttäuschte Menschen durch entsprechenden Druck ihren Lebenspartner zurückgewinnen.

Ein 35-jähriger Mann rief etwa bei seiner Betreuerin an und kündigte an, von der Reichenbachbrücke in die Isar springen zu wollen, da er eine weitere Strafgerichtsverhandlung zu erwarten habe. Nach mehrstündiger Suche konnte der 35-Jährige aufgegriffen werden, der der Polizei gegenüber angab, sich nie mit Suizidabsichten getragen zu haben. Er habe lediglich die Trennung von seiner Freundin nicht verarbeitet. Aufwand der Polizei: 14 Beamte je drei Stunden zu je 43 Euro die Stunde. Zusätzlich werden Auslagen in Höhe von 90 Euro berechnet.

Ein 33-Jähriger kündigte wegen der bevorstehenden Trennung von seiner Freundin den Suizid an. Nach drei Stunden konnte der Mann vor seiner Wohnung angetroffen werden. Auch er schlug jede Selbsttötungsabsicht ab und gab an, seine Ex zur Rückkehr bewegen zu wollen. Hier waren vier Beamte zu je zwei Stunden eingesetzt.

Bis zu 8 1/2 Stunden dauerten die Einsätze, die in letzter Zeit durch falsche Suiziddrohungen ausgelöst wurden. Nicht selten werden dabei erhebliche Kräfte gebunden, zudem müssen Hubschrauber, Polizeitaucher, Berufs- und freiwillige Feuerwehren, Hundestaffeln und dergleichen eingesetzt werden, wobei hohe Kosten anfallen.

Wegen der hohen Priorität dieser Einsätze müssen Polizeibeamte von »geringerwertigen Einsätzen« abgezogen werden und sind teilweise längerfristig gebunden.

Der Hubschraubereinsatz, insbesondere nachts, verursacht Lärm und führt zu teilweise heftigen Bürgerbeschwerden, die wiederum von Beamten der Einsatzzentrale beantwortet werden müssen. Die unnötigen Kosten, die bei solchen Einsätzen entstehen, werden zukünftig vermehrt dem Verursacher auferlegt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Polizeieinsatz »grundlos« ausgelöst wurde.

Selbstverständlich ist die Suche nach Vermissten und tatsächlich Suizidgefährdeten kostenfrei, erklärt die Polizei.

Artikel vom 20.08.2003
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