Krankenversicherungsschutz im Urlaubsland

Nicht an falscher Stelle sparen

München · Zu Beginn der Sommerferien hat Bayerns Sozialministerin Christa Stewens allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung empfohlen, vor einem Reiseantritt ins Ausland unbedingt mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

»Jeder, der seinen Urlaub im Ausland verbringen will, sollte sich vor Reiseantritt über den Krankenversicherungsschutz im jeweiligen Urlaubsland informieren«, sagte die Ministerin. Stewens wies drauf hin, dass in den Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, die EWG-Verordnungen über Soziale Sicherheit gesetzlich Krankenversicherten und ihren Familienangehörigen Schutz im Krankenheitsfall gewährleisten, wenn deren Gesundheitszustand unverzüglich ärztlicher, zahnärztlicher oder stationärer Behandlung bedürfe.

Dies gilt Stewens zuvolge auch für Staaten, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen mit Krankenversicherungsschutz abgeschlossen hat. Dabei handelt es sich um die Schweiz, Tschechien, Kroation, Slowenien, Rest-Jugoslawien, Ungarn, die Türkei und Tunesien.

»In all diesen Ländern ist für die Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung die Vorlage einer sog. Anspruchsbescheinigung erforderlich. Dieser Auslandskrankenschein muss in der Regel beim zuständigen ausländischen Krankenversicherungsträger in einen landesüblichen Krankenschein umgetauscht werden.

Auch ohne Vorlage einer Anspruchsbescheinigung sei grundsätzlich eine nachträgliche Kostenerstattung durch die deutsche Kasse zulässig. »Da aber in diesen Fällen meist deutlich höhere ärztliche Privatrechnungen eingereicht werden, sind die Versicherten oft mit nicht unerheblichen Kosten selbst belastet«, warnte Stewens und riet dazu, den Auslandskrankenschein auf jeden Fall vor Urlaubsantritt bei der deutschen Krankenkasse zu besorgen.

Bei Reisen in Nicht-EU-Länder und Länder ohne Abkommen liegt nach den Worten der Ministerin kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz vor. »Wer seinen diesjährigen Urlaub beispielsweise in den USA, Mexiko, der Karibik, Südostasien, Südafrika, Ägypten, Marokko oder bestimmten osteuropäischen Staaten verbringt, tut gut daran, eine befristete private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen«, so die Ministerin.

Artikel vom 30.07.2003
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