Gartenstädte in Gefahr

Planungsreferat-Info

München · Die auf Wunsch vieler Bezirksausschüsse, Bürgerinnen und Bürger mit nur einer Gegenstimme vom gesamten Stadtrat im Jahr 2000 beschlossene Gartenstadtsatzung, mit der unter anderem erweiterte Mindestabstandsflächen in bestimmten Stadtbezirken festgelegt worden sind, wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) anlässlich eines Einzelfalles in einer wesentlichen Bestimmung für unwirksam erachtet, informiert das Planungsreferat.

Der BayVGH rügt, dass es sich bei dieser Vorschrift um eine bodenrechtliche Regelung »im Gewande von Baugestaltungsvorschriften« handele. Bisher liegt nur der Urteilstenor und eine Kurzbegründung vor. Die Landeshauptstadt muss nun sorgfältig prüfen, ob die Zulassung der Revision erstritten wird oder eine Änderung der Gartenstadtsatzung in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des BayVGH angezeigt ist.

Dabei werden die berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aber auch die Intentionen der bayerischen Staatsregierung, die Abstandsflächen in Zukunft noch weiter zu verkürzen – insgesamt auf 0,4 der Wandhöhe beziehungsweise bei bestimmten Wohngebäuden auf drei Meter, in die Entscheidung des Stadtrates einzubeziehen sein.

Im Bauvollzug wird die Entscheidung des BayVGH insoweit berücksichtigt werden, dass ab sofort die Bestimmungen des § 4 der Gartenstadtsatzung Bauvorhaben nicht entgegen gehalten werden.

Artikel vom 04.06.2003
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