Start schon am Karsamstag

Frühlings-Wies’n

Ludwigsvorstadt · Das Kreisverwaltungsreferat hat dem Antrag der Veranstaltungsgesellschaft der Münchner Schausteller, das Frühlingsfest auf der Theresienwiese trotz des grundsätzlichen Verbots für Unterhaltungsveranstaltungen an Feiertagen bereits ab Karsamstag durchzuführen, zugestimmt.

So kann bereits am Karsamstag ab 15 Uhr auf der Theresienwiese gefeiert werden.

Grundsätzlich sieht es das Bayerische Feiertagsgesetz vor, dass an sogenannten »stillen Tagen« öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann stattfinden können, wenn eine Befreiung von der Regelung des Artikel 3 des Feiertagsgesetzes erteilt wird.

Diese Befreiung wurde nun vom Kreisverwaltungsreferat erteilt. Hierbei wurden die wirtschaftlichen Interessen der Schausteller und die Wünsche der Volksfestbesucher nach Freizeitgestaltung ihrer Wahl bedacht. Ferner wurde in die Entscheidung einbezogen, wie sich der Karsamstag heute in der Realität darstellt. Ein wirklich stiller Tag ist er schon lange nicht mehr.

Vielmehr ist er ein großer Einkaufstag vor den Feiertagen, wie jeder Samstag ein Tag der Fußballbundesliga mit allen bekannten Begleiterscheinungen und außerdem für die zahlreichen Osterurlauber ein Tag der An- beziehungsweise Abreise.

In der Ermessensentscheidung wurden auch die Interessen der Kirchen berücksichtigt. Das Frühlingsfest beginnt nicht schon um 12 Uhr – wie sonst üblich – sondern erst um 15 Uhr.

Die drei Fraktionen des Münchner Stadtrats haben diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.

Artikel vom 10.04.2003
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