Das Ende eines Vorgartenstreits

Glücklich vermittelt

Waldtrudering · Auf der Bürgerversammlung 2002 erregte Reinhild Berzl mit ihrem Fall große Aufmerksamkeit.

Vor ihrem kleinen Geschäftshaus an der platzähnlichen Kreuzung Waldschulstraße/ Turnerstraße hatte die Münchner Lokalbaukommission (LBK) im Frühjahr 2002 nach über 45 Jahren Handlungsbedarf entdeckt – der kundige Leser ahnt es: diese nasenförmige Fläche zwischen den Geschäftsauslagen und dem Gehsteig war plötzlich ein Vorgartenbereich, den es mit allen verwaltungsmäßigen Mitteln zu sichern galt.

Nur mit Mühe und etlichem Hin- und Her gelang es Reinhild und Anton Berzl, durch Aufstellen massiver Betonpoller im Juli 2002 einen Kompromiss zu erzielen.

Ziemlich perplex war daher das Waldtruderinger Ehepaar, als es Anfang März 2003 in einem LBK-Schreiben aufgefordert wurde, einen weiteren Poller aufzustellen, weil der technische Außendienst festgestellt habe, dass nach wie vor »Autos im Vorgarten parken«.

In ihrer Verzweiflung wandten sich die Berzls an den Truderinger BA-Vorsitzenden Georg Kronawitter (CSU). Der bannte die Situation auf Digitalbilder, die er umgehend an die LBK-Chefin, die Stadt-Baurätin Christiane Thalgott, mailte. Kronawitter stellte dabei klar, dass es sich hier keinesfalls um eine typische Vorgartensituation handle, sondern dass vielmehr die »Vorgarten«-Fläche der Familie Berzl Teil eines platzartigen Ortsbild-Charakters sei. Außerdem seien auch benachbarte städtische »Nasenflächen« voll versiegelt.

Letztlich, so Kronawitter, »dürfte die Einordnung als Vorgartenfläche … einer bis jetzt vermiedenen richterlichen Überprüfung kaum standhalten.«

Offensichtlich war Kronawitters Einsatz zielführend: Mit Schreiben vom 26. März 2003 bestätigt die LBK nun die aktuelle Situation und entschuldigt sich für das »Versehen«, das durch einen Sachbearbeiterwechsel hervorgerufen worden sei.

Kronawitter ist nur teilweise zufrieden: »Auch wenn für Familie Berzl gilt: »Ende gut, alles gut«, ist es doch ein Ärgernis, dass die vom Steuerzahler bezahlte LBK nicht in der Lage ist, derartige Auslegungs-Auswüchse auf dem internen Wege zu erledigen.« Sein Tipp für betroffene Vorgartenbesitzer: Gegenüber der LBK immer auf die konkrete Situation eingehen und durch Fotos belegen, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

Artikel vom 09.04.2003
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