Keine amtlichen Beglaubigungen

Bürgerberatung

München · Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung erfolgt beim Direktorium, Rathaus, Bürgerberatung des Oberbürgermeisters, eine Reduzierung der Personalkapazitäten, weshalb in diesem Bereich auch der Umfang der Aufgabenerledigung zurückgefahren werden muss.

Daher können ab sofort von dieser Stelle keine amtlichen Beglaubigungen mehr vorgenommen werden, informiert die Stadt.

Abschriften/Kopien von Schriftstücken kann grundsätzlich jede Behörde amtlich beglaubigen, wenn die Schriftstücke von dieser selbst ausgestellt wurden oder die Abschriften/Kopien für ihren eigenen Gebrauch vorgesehen sind.

Darüber hinaus ist für amtliche Beglaubigungen die Meldebehörde zuständig; es sind dies folgende Dienststellen des Kreisverwaltungsreferates: Das Bürgerbüro in der Ruppertstraße 19/Erdgeschoss sowie die örtlichen Meldestellen am Orleansplatz 13, in der Leonrodstraße 21, in der Dachauer Straße 399, in der Riesenfeldstraße 75, in der Frankenthaler Straße 5 bis 9, in der Forstenrieder Allee 61 a oder in der Fürstenrieder Straße 53, außerdem das Bürgerbüro im Bürgerzentrum Rathaus Pasing, Landsberger Straße 486.

Artikel vom 26.02.2003
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