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Was kann die Polizei tun?
Häusliche Gewalt
Isarvorstadt · Zum Thema »Gewaltschutz-Gesetz. Was die Polizei bei häuslicher Gewalt tun kann« findet am Donnerstag, 20. Februar, um 19.30 Uhr, im TuSch, Grimmstraße 1, ein Vortrag statt.
Gewalt in der Familie gilt inzwischen als die weitest verbreitete Form der Gewalt, die ein Mensch in seinem Leben erfahren oder beobachten kann.
Häusliche Gewalt ist dabei noch immer ein Phänomen, das in der Gesellschaft tabuisiert wird. Durch das Gewaltschutzgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat, ist nunmehr ein Hilfsangebot für die Betroffenen geschaffen worden, welches einen effektiven Opferschutz verbessert.
Im Vortrag werden Informationen über das Gewaltschutz-Gesetz und das polizeiliche Einschreiten bei häuslicher Gewalt gegeben. Außerdem erhalten die Besucher Hinweise, wie sie sich gegen Gewalt des Partners zur Wehr setzen und wie sie sich schützen können.
Die Veranstaltung ist nur für Frauen, Veranstalterin ist TuSch – Trennung und Scheidung – Frauen für Frauen e.V. Referentin wird Daniela Hand, Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder sein. Die Teilnahmegebühr beträgt 3 Euro. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Infos unter Tel. 77 40 41.
Artikel vom 13.02.2003Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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