Handy am Steuer seit 1. Februar 2001 verboten

»Blindflug« durch Telefonieren

München · Am 24. Dezember war es wieder so weit, das Weihnachtsfest stand vor der Tür. Zu Weihnachten ist es üblich sich gegenseitig zu beschenken. Auf dem Gabentisch häuften sich die Päckchen, unter den Inhalten auch eine Vielzahl von Handys. Verständlicher Weise möchte es der stolze Besitzer gleich ausprobieren, aber auch während der Autofahrt?

Natürlich ist es unbestritten, dass der Einsatz von Mobiltelefonen wesentliche Vorteile mit sich bringt: Sie können zu jeder Zeit Notrufe (vor allem bei Verkehrsunfällen) absetzen und ohne großen Zeitverlust Rettungsdienste alarmieren.

Sie können bei Terminverspätungen durch ein kurzes Telefonat ihren Stress mindern. Sie können als Verkehrsteilnehmer jederzeit über ihr Mobiltelefon Stauinformationen erhalten.

Sie können ebenso durch ein kurzes Telefonat eine Meldung über Verkehrsstaus durchgeben, was zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses beiträgt. Sie haben durch ihre Erreichbarkeit als Arzt oder Geschäftsmann u.a. persönliche Vorteile, die nicht zu unterschätzen sind.

Die Münchner Polizei warnt jedoch: Das Telefonieren am Steuer birgt Gefahren, die nicht außer Betracht gelassen werden dürfen und nicht unerheblich sind.

Sie werden aufmerksam. Sie konzentrieren sich während dem Wählen und während des Telefontas nicht mehr richtig auf den Verkehr. 1 Sekunde Ablenkung bei Tempo 100 bedeutet einen »Blindflug« von 28 Metern.

Sie bekommen einen Tunnelblick. Ihr Gesichtsfeld engt sich ein, ähnlich wie beim Genuss von Alkohol. Nicht nur das Telefon am Ohr ist daran schuld, vielmehr ist es die benötigte Konzentration für das Sprechen. Oftmals hält der Tunnelblick sogar nach Beendigung des Gesprächs an, da Sie sich Gedanken über den Inhalt des Telefonats machen. Ihre Reaktionszeit verlängert sich. Gegenüber einem Autofahrer, der nicht telefoniert, verlängert sich Ihre Reaktionszeit um 50 %. Es bleibt also festzustellen, dass die Aufmerksamkeit und die Konzentration beim Telefonieren extrem nachlässt.

Bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h beträgt der normale Reaktionsweg etwa 30 Meter, bei einem Autofahrer, der mit dem Handy in der Hand telefoniert, ungefährt 45 Meter. 15 Meter, die über Leben und Tod entscheiden können.

Das Telefonieren mit einer Freisprechanlage ist zwar erlaubt, aber dennoch kein Allheilmittel. Wenn man bedenkt, dass das Wählen einer Nummer bis zu 14,8 Sekunden dauern kann, ist es nachzuvollziehen, dass bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h der Wählvorgang erst nach 414 Metern beendet ist.

Die Gefahren können teilweise gemindert werden, wenn zum Telefonieren eine Freisprechanlage mit Sprachsteuerung benutzt wird. Jedoch bleibt auch hier das Hauptproblem der Ablenkung durch den Gesprächsinhalt, weshalb man auf längere Gespräche mit einem schwierigen Inhalt gänzlich verzichten sollte.

Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass bei einem möglichen Verkehrsunfall, dessen Ursache auf das Telefonieren während der Fahrt zurückzuführen ist, der Versicherungsschutz in Gefahr ist. Es liegen bereits Gerichtsurteile vor, die eine grobe Fahrlässigkeit bejahten und somit der vollständige Versicherungsschutz nicht mehr gewährt wurde, d.h. der Handy-Benutzer einen Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen musste. Das Telefonieren am Steuer ist bereits seit Februar 2001 verboten.

Trotz dieser langen Zeitspanne gingen die Verstöße gegen den § 23/I/a der Straßenverkehrsordnung nicht zurück. In diesem Paragraphen wird dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten müsste. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. D.h., dass das Verbot beim bloßen Anhalten, z.B. im Verkehrsstau oder vor einer Rotlicht zeigenden Ampel weiterhin Bestand hat. Das Telefonierverbot während der Fahrt gilt ebenso für Nichtkraftfahrzeugführer, z.B. Radfahrer.

Trotz des Verbotes stiegen die registrierten Verstöße im Jahr 2002 im Vergleich zum Vorjahr an. Da ein Verstoß mit einer Geldbuße bis zu 30 Euro geahndet wird, kann es zu einem sehr teuren Telefonat kommen. Im europäischen Ausland sind sogar Geldbußen bis zu 148 Euro möglich.

Deshalb die Bitte Ihrer Münchner Verkehrspolizei: Schalten Sie Ihr Handy während der Fahrt ab. Bleiben Sie auf einem Parkplatz stehen, dann können Sie in Ruhe Ihre SMS lesen oder Ihre Mailbox abhören. Und Sie haben noch einen Vorteil, Sie können sofort antworten.

Artikel vom 05.02.2003
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