Nebel nicht unterschätzen

Ein Tipp der Polizei

In den frühen Morgenstunden an einem Sonntag ereignete sich in der Gemeinde Aschheim ein schwerer Verkehrsunfall, als ein 20-Jähriger Münchner mit seinem roten Ford Fiesta bei dichtem Nebel und mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Kreuzungsbereich der B 471 mit der Kreisstraße M 3 zufuhr.

Zu spät erkannte der junge Mann die dortige Verkehrsinsel, prallte frontal gegen einen Ampelmasten, schleuderte von dort gegen die Leitplanke der anderen Straßenseite, walzte diese auf eine Länge von 37 Metern nieder und flog anschließend ­ mit dem Dach voraus ­ in ein 2,5 Meter tiefer gelegenes Feld. Diese Schneise der Verwüstung forderte einen Schwerst-Verletzten und ca. 40.000DM Sachschaden.

Die Frage der Vermeidbarkeit stellt sich hier zwangsläufig; deshalb eine Bitte der Münchner Verkehrspolizei: Fahren Sie bei Nebel immer so langsam, dass Sie innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. ­ Beträgt die Sicht bei Nebel weniger als 50 Meter, fahren Sie vorsichtshalber langsamer als die dann erlaubten 50 km/h. ­ Benutzen Sie bei Nebel nie das Fernlicht; es blendet Sie und Entgegenkommende. ­ Bremsen Sie rechtzeitig vor einer Nebelwand; Sie wissen nicht, was dahinter ist.

Artikel vom 25.10.2000
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