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Infos über Mutter-Kind-Kuren
Neue Regelung
München · Noch im alten Jahr hat der Gesetzgeber die Vollfinanzierung von Mutter-Kind-Kuren beschlossen.
Die Neuregelungen sind bereits in Kraft getreten und gelten nun für das gesamte Jahr 2003. Die wichtigsten Informationen in Kürze: Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen Mutter-Kind-Kuren voll finanzieren.
Satzungsregelungen einzelner Krankenkassen, die lediglich Zuschüsse vorsahen, entfallen. D. h. egal in welcher Krankenkasse Sie versichert sind: Ihre Mutter-Kind-Kur wird voll finanziert.
Der gesetzliche Eigenanteil wurde bei 9 Euro pro Kalendertag belassen. Diesen Eigenanteil müssen nur Erwachsene bezahlen. Bei Mutter-Kind-Kuren also nur die Mutter, für Kinder ist kein Eigenanteil zu entrichten. Wichtig: Über die sogenannte Härtefallregelung kann unter bestimmten Umständen auch der Eigenanteil für die Mutter entfallen.
Was tun, um eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen? Unter http: //www.mutter-kind-kur.de gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen und die richtigen Formulare gleich zum Herunterladen.
Wer weitere Fragen hat, kann sich unter der kostenlosen Rufnummer 0800/ 2 23 23 73 beraten lassen. Kompetente Mitarbeiterinnen beantworten alle Fragen rund um die Mutter-Kind-Kur.
Das »Servicetelefon Mutter-Kind-Kur« ist Montag bis Freitag, von 8 bis 16 Uhr besetzt.
Artikel vom 15.01.2003Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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