Sechs Straftaten auf einen Streich

Rosenheim · Bestechung von Polizei scheitert

Ein serbischer Pkw-Fahrer wurde am 1. Mai bei der Einreise gleich mehrerer Straftaten überführt.  Foto: Bundespolizei

Ein serbischer Pkw-Fahrer wurde am 1. Mai bei der Einreise gleich mehrerer Straftaten überführt. Foto: Bundespolizei

Rosenheim · Ein serbischer Pkw-Fahrer hat am Mittwoch (1. Mai) offenkundig versucht, Bundespolizisten an der A93 zu bestechen. Damit wollte er wohl bewirken, dass sie ihn unbehelligt weiterreisen lassen würden. Dem kamen die Kontrollbeamten allerdings nicht nach. Stattdessen beschuldigten sie den 32-Jährigen gleich mehrerer Straftaten.

Schon als sich das Auto des Serben der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden näherte, fiel auf, dass etwas nicht stimmte: Das Fahrzeug verfügte über keine Kennzeichen. Auf Nachfrage,wo sich diese befänden, gab der Mann an, dass der Wagen beim Kauf in Österreich schon teuer genug gewesen sei und die Anschaffung von Kennzeichen deshalb nicht mehr in Frage gekommen wäre. Recherchen der Bundespolizei ergaben, dass der Pkw keine gültige Zulassung besitzt und ein Versicherungsschutz nicht besteht. Eine Fahrerlaubnis konnte der serbische Staatsangehörige ebenfalls nicht aushändigen.

Wie sich rasch herausstellte, war ihm sein Führerschein auf Probe in der Vergangenheit wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss entzogen worden. Da er außerdem noch nicht einmal einen Pass mitführte, wurde ihm vorgeworfen, illegal einreisen zu wollen. Damit aber noch nicht genug: In seinem Gepäck fanden die Bundespolizisten mehrere Gramm Kokain. Ein Drogentest ergab, dass der Mann offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer gesessen war. Als er mit den Tatvorwürfen konfrontiert wurde, bot er den in der Kontrollstelle eingesetzten Beamten jeweils 50 Euro an, wenn er seine Fahrt fortsetzen könnte. Diese verweigerten die Annahme des Geldes und eröffneten ihm, dass er vorläufig festgenommen sei.

Alles in Allem beschuldigte die Bundespolizei den Serben der Bestechung, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Führens eines Fahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel, eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des illegalen Einreiseversuchs. Unabhängig von der weiteren Strafverfolgung musste er sich für die Fortsetzung seiner Fahrt um alternative Reisemöglichkeiten bemühen. Die Ermittlungen wurden von der verständigten Grenzpolizeiinspektion Raubling übernommen.

Artikel vom 02.05.2024
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