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Weiter Alkoholverbot am Hauptbahnhof
München · Bis 2028 verlängert
Das bestehende Verbot, alkoholische Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Münchner Hauptbahnhofs zu konsumieren oder mitzuführen, wird bis 30. April 2028 verlängert. Grafik: Wochenblatt
München · Der Kreisverwaltungsausschuss des Münchner Stadtrats hat beschlossen, das bestehende Verbot, alkoholische Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofs zu konsumieren oder mitzuführen, bis 30. April 2028 zu verlängern.
Die Entscheidung basiert auf einem gesamtheitlichen Abwägungsprozess, unter Einbeziehung der Stellungnahmen, Meinungen und Forderungen der Sicherheitsbehörden, der Sozialträger und des Handels. Zudem wurden die Ergebnisse einer externen Studie zur Wirksamkeit des Alkoholverbots in die Entscheidung mit einbezogen. Die Fortführung der Verordnung ist Teil einer umfassenden Strategie, die viele unterstützende und präventive Angebote wie den Begegnungsraum D3, aufsuchende Sozialarbeit und andere soziale Einrichtungen umfasst, um Personen mit Suchtproblemen Unterstützung zu bieten.
Die Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Sie erstreckt sich auf einen kleinen Teil des Stadtgebiets rund um den Hauptbahnhof, einschließlich des Bahnhofvorplatzes, der Bayerstraße und der Arnulfstraße. Der Alkoholkonsum auf Flächen außerhalb des genannten Bereichs bleibt möglich. Nähere Regelungen zum Konsum in angrenzenden Parks und Grünanlagen werden durch die städtische Grünanlagensatzung definiert.
Die Polizei und der Kommunale Außendienst der Stadt München werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder und je nach Häufigkeit auch Aufenthaltsverbote.
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