Mutter und zwei Kinder verletzt

München/Altstadt · Sturz von Rolltreppe

Aus gutem Grund sind Kinderwägen auf Rolltreppen nicht erlaubt. Foto: dm

Aus gutem Grund sind Kinderwägen auf Rolltreppen nicht erlaubt. Foto: dm

München/Altstadt · Am Dienstag, 16. April, gegen 16 Uhr, befand sich eine 41-Jährige mit einem Doppelkinderwagen, besetzt mit ihren beiden Kindern - ein 10 Monate alter Junge und ein 3-jähriges Mädchen - am U-Bahnhof Marienplatz. Sie wollte vom U-Bahnsteig zum Sperrengeschoss und nutzte hierfür die Rolltreppe.

Etwa auf halber Strecke der Rolltreppe kippte der Kinderwagen nach hinten, wodurch die 41-Jährige samt dem Kinderwagen rückwärts die Rolltreppe hinabstürzte. Alle drei Personen wurden bei dem Vorfall verletzt und mussten anschließend mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.

Die Münchner Polizei wurde erst im Nachgang über den Vorfall informiert. Die Verkehrspolizei hat inzwischen die Ermittlungen übernommen. Eine EU-Norm gibt vor, dass Kinderwägen nicht auf Rolltreppen befördert werden dürfen.

Artikel vom 18.04.2024
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