Ab Gründonnerstag, 28. März

Ismaning · An den stillen Tagen herrscht Tanzverbot

Ismaning · Die Gemeindeverwaltung macht darauf aufmerksam, dass an den stillen Tagen, nämlich Gründonnerstag, 28. März, Karfreitag, 29. März, und Karsamstag, 30. März 2024, öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2 Uhr; am Karfreitag und am Karsamstag um Mitternacht. Am Karfreitag sind auch keine Sportveranstaltungen erlaubt und in Räumen mit Schankbetrieb sind musikalische Darbietungen jeder Art verboten.

Artikel vom 25.03.2024
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