Stadtrat hat die Taxiverordnung geändert

München · Grundpreis steigt stufenweise

Einige Neuerungen für Taxifahrer und -fahrgäste hat der Stadtrat beschlossen. Sie gelten ab 1. April.  Foto: ar

Einige Neuerungen für Taxifahrer und -fahrgäste hat der Stadtrat beschlossen. Sie gelten ab 1. April. Foto: ar

München · Der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrates hat Änderungen der Taxiverordnung beschlossen. Aufgrund gestiegener Kosten, insbesondere durch die Erhöhung des Mindestlohns, werden die Fahrpreise angepasst.

Die Änderungsverordnung sieht eine Tarifanpassung in zwei Stufen vor, da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen ist und zum 1. Januar 2025 weiter steigt. Durch die zweistufige Anpassung soll für die Fahrgäste, aber auch für die Taxiunternehmen Preissicherheit und Transparenz geschaffen werden. Der Grundpreis steigt zum 1. April von 5,30 auf 5,50 Euro, so dass sich dann ein Mindestfahrpreis von 5,70 Euro (inklusive erster Schalteinheit) ergibt. Zum 1. Januar 2025 soll der Grundpreis auf 5,70 Euro und damit verbunden der Mindestfahrpreis auf 5,90 Euro ansteigen. Der Kilometerpreis wird von 2,30 Euro auf zunächst 2,50 Euro und dann auf 2,70 Euro angehoben.

Auch Festpreise steigen

Auch die Festpreisregelungen gleichen sich an. So werden beispielsweise für die Strecke vom Flughafen auf direktem Weg zur Zone Messe München ab dem 1. April statt 85 Euro fortan 90 Euro verlangt. Zum 1. Januar 2025 steigt der Festpreis dann auf 94 Euro. Außerdem entfällt die Pflicht, Straßenkarten im Taxi mitzuführen, da moderne Navigationsgeräte eine effizientere Alternative bieten und die Navigation erleichtern. Zudem wird die separate Funkverbindung im Taxi abgeschafft, denn Mobiltelefone ermöglichen eine effizientere Kommunikation zwischen Fahrer und Zentrale. Damit sollen auch störende Zwischengespräche während der Fahrt reduziert werden.

Artikel vom 28.02.2024
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