Sicherheit für Fußgänger und Radler geht vor

München · Streusalz vorübergehend erlaubt

Durch Eis und Schnee werden Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Foto: hw

Durch Eis und Schnee werden Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Foto: hw

München · Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse mit tiefen Frosttemperaturen nach Schneefall haben sich trotz intensiver Winterdienstarbeiten der Straßenreinigung, der beauftragten Firmen sowie der Anlieger teilweise größere Eisflächen gebildet. Betroffen sind insbesondere Geh- und Radwegflächen im gesamten Stadtgebiet. Mit einer Dringlichen Anordnung hat Oberbürgermeister Dieter Reiter deshalb heute erneut den Einsatz von Streusalz ermöglicht.

Oberbürgermeister Reiter: „Die sehr niedrigen Temperaturen haben auf verschiedenen Geh- und Radwegen zur Bildung von gefährlichen Glatteisflächen geführt. Mich haben dazu auch viele besorgte Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Deshalb habe ich heute Morgen entschieden, dass dort, wo ein sicheres Fortkommen für die Menschen nur mit dem Einsatz von Streusalz gewährleistet werden kann, notfalls auch Streusalz verwendet werden kann. Hier geht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor!

Auch Anlieger dürfen bis Ende Januar salzen

Dass es dafür erneut eine Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters braucht, hätte vermieden werden können, wenn der Stadtrat den Einsatz von Streusalz in extremen Einzelfällen grundsätzlich genehmigt hätte. Das war bisher so nicht gewollt. Deshalb werde ich das hier zuständige Baureferat erneut auffordern, einen entsprechenden Passus in die nächste Beschlussvorlage mitaufzunehmen, damit die Fachbehörde im Ausnahmefall selbst entscheiden kann und kein unnötiger Zeitverlust entsteht. Es soll auch in den nächsten Tag frostig bleiben, also halten Sie sich warm und seien Sie sicher unterwegs!“

Die Anordnung gilt bis zur Behandlung in der nächsten Vollversammlung am 31. Januar. Die städtische Straßenreinigung wird angewiesen, in diesem Zeitraum, soweit erforderlich, alle Geh- und Radwege im Vollanschlussgebiet mit Streusalz zu streuen. Den Anlieger ist in diesem Zeitraum das Ausbringen von Streusalz auf Gehwegen im Rahmen ihrer Sicherungspflicht gestattet.

Artikel vom 15.01.2024
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