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Olympiapark ist jetzt auf der Vorschlagliste
Olympiapark · Zum Welterbe werden
Der Olympiapark wurde auf die deutsche Vorschlagliste zum UNESCO-Welterbe aufgenommen. Seine Architektur ist weltbekannt. Foto: mha
Olympiapark · Der „Olympiapark München“ wurde von der Kulturministerkonferenz auf die deutsche Vorschlagliste zum UNESCO-Welterbe aufgenommen. Kunstminister Markus Blume betont: „Der Olympiapark kann Welterbestätte werden!
Der Olympiapark ist ein Symbol für Weltoffenheit, ein Beitrag Bayerns zur Weltarchitektur und bis heute eine beliebte Sport- und Freizeitstätte im Herzen Münchens. Hier schlägt ein Stück Zeitgeschichte auf ikonische Weise eine Brücke in die Gegenwart, hier findet sich das schönste und berühmteste Olympiastadion der Welt. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Aufnahme auf die Tentativliste einen weiteren Meilenstein für eine erfolgreiche Bewerbung als künftige UNESCO-Welterbestätte setzen können. Vielen Dank an die Landeshauptstadt für das umfangreiche Engagement im Bewerbungsverfahren!“
Weitere deutsche Vorschläge aufgenommen
Neben dem Olympiapark wurden die Waldsiedlung Zehlendorf als Erweiterung der Welterbestätte ‚Siedlungen der Berliner Moderne‘ in Berlin, die „Fundstätte der Schöninger Speere – Mensch und Jagd vor 300.000 Jahren“ in Niedersachsen, das Pretziener Wehr in Sachsen-Anhalt, die Europäischen Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts (Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit Frankreich, Italien und Portugal), die Keltischen Machtzentren der älteren Eisenzeit nordwestlich der Alpen (Baden-Württemberg und Hessen in Kooperation mit Frankreich), der Fernsehturm Stuttgart als Archetyp und Symbol moderner Massenkommunikation in Baden-Württemberg und der Naturerbeantrag „Grünes Band“ (Thüringen, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt) neu auf die Tentativliste gesetzt. Die neue Vorschlagliste ist ab 1. Februar 2024 gültig.
In den Tentativ- oder Vorschlagslisten führen die Vertragsstaaten der UNESCO die Vorschläge für Kultur- bzw. Naturerbestätten auf, die für Antragsverfahren an die UNESCO vorgesehen sind. Jede Bewerbung muss vor der Antragstellung an die UNESCO mindestens ein Jahr auf der nationalen Tentativliste verzeichnet sein.
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