Privatpersonen halten Abgabefrist nicht ein

Fasanerie · Waffenarsenal sichergestellt

Fasanerie · Am Freitag, 6. Oktober, stellte die Polizei zusammen mit der Waffenbehörde der Landeshauptstadt München im Rahmen einer Durchsuchungsaktion ein umfangreiches Waffenarsenal bei Privatpersonen sicher.

Einer 52-Jährigen und einem 59-Jährigen waren vom Kreisverwaltungsreferat die waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse aufgrund des Wegfalls von rechtlichen Voraussetzungen widerrufen worden. Die Abgabe von Waffen, Waffenteilen, Munition und Sprengstoff wurde angeordnet und die Rechtmäßigkeit des Widerrufes und der Anordnungen gerichtlich bestätigt.

Wohnungstüre musste aufgebrochen werden

Da die Fristen zur Abgabe der Waffen nicht eingehalten worden sind, hat das Bayerische Verwaltungsgericht daraufhin Beschlüsse zur Durchsuchung der Wohnung und Sicherstellung der Waffen der beiden erlassen. Bei der Durchsuchungsaktion waren unter anderem Spezialkräfte der Polizei eingesetzt. Die Zugangstüre des Anwesens musste gewaltsam durch die Polizei geöffnet werden. In diesem Zusammenhang wurden die beiden Bewohner leicht verletzt. Die 52-Jährige wurde daraufhin ambulant in einem Krankenhaus behandelt. Die Zugangstüre wurde bei der Öffnung stark beschädigt. Bei der Durchsuchungsaktion konnten dann alle im Besitz der beiden Personen befindlichen Waffen und Waffenteile (zusammen über hundert Gegenstände) sowie Munition sichergestellt werden.

Auch Finanzamt und Gerichtsvollzieher vor Ort

Da gegen die 52-Jährige offene steuerrechtliche Forderungen vorlagen, wurde die Durchsuchungsaktion auch durch das Hauptzollamt, das Finanzamt und eine Gerichtsvollzieherin unterstützt. Das Finanzamt pfändete in diesem Zusammenhang diverse Gegenstände in und am Objekt. Einen offenen Erzwingungshaftbefehl konnte die 52-Jährige durch Zahlung eines Geldbetrages abwenden.

Artikel vom 10.10.2023
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