Ismaik verzögert durch Befangenheitsantrag

DFL verschiebt 50+1-Abstimmung

Klagefreudig: Hasan Ismaik. Foto: Anne Wild

Klagefreudig: Hasan Ismaik. Foto: Anne Wild

München/Giesing · Das Bundeskartellamt und die Deutsche Fußball-Liga (DFL) haben sich in einem längeren Prozess verständigt, wie die 50+1-Regelung wettbewerbsrechtlich unbedenklich ausgestaltet und damit erhalten werden kann. Am 9. Oktober wollten die Klubs der DFL nun in einer Mitgliederversammlungen über die erforderlichen Verpflichtungszusagen abstimmen. Doch daraus wird erst einmal nichts.

Wie der »Kicker« aktuell berichtet, hat HAM International Limited, das Beteiligungsunternehmen des jordanischen Investors Hasan Ismaik, der 2011 beim TSV 1860 München Anteile erwarb, einen Befangenheitsantrag beim Bundeskartellamt eingereicht. Ismaiks Anwälte sollen dem Bericht zufolge Vorwürfe gegen den berichterstattenden Beisitzenden der Beschlussabteilung erheben. Die Bezichtigungen sind von der Prozessabteilung des Bundeskartellamts zu prüfen, was zeitlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Stimmabgabe innerhalb der DFL verzögert sich in der Folge und soll nun für den 9. Dezember neu angesetzt werden.

Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regelung im Deutschen Fußball 2021 als im Grundsatz unbedenklich eingestuft, aber bestehende Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit ihrem Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die in Konzernbesitz befindlichen Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg gerügt. In einem Klärungsverfahren einigten sich die in der Bundesliga und 2. Bundesliga vertretenen Vereine und Kapitalgesellschaften darauf, keine neuen Ausnahmen mehr zuzulassen und für die bestehenden Klubs wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Regelungen zu finden. Hopp gab seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an den Mutterverein zurück.

(as)

Artikel vom 28.09.2023
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