Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Unterschleißheim · Die drei Säulen der Vorsorge

(V.l.:) Notar Peter Paul Gantzer, Florian Schardt und Birte Bode (beide Vorsitzende der SPD Unterschleißheim-Lohhof) informieren die Bürger über das Thema Vorsorge. Foto: VA

(V.l.:) Notar Peter Paul Gantzer, Florian Schardt und Birte Bode (beide Vorsitzende der SPD Unterschleißheim-Lohhof) informieren die Bürger über das Thema Vorsorge. Foto: VA

Unterschleißheim · „Ein Augenblick im Leben, zum Beispiel ein Unfall, kann alles verändern", so begrüßt SPD-Landtagskandidat und Kreisrat Florian Schardt die rund 60 Gäste im Sitzungsaal des Unterschleißheimer Rathauses. Im seinem 45 Minuten dauernden Vortrags erläutert der geladene Experte, Notar Peter Paul Gantzer, die drei Säulen der Vorsorge: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.

Die Patientenverfügung nennt er eine „Anleitung zur Sterbehilfe für den Arzt“, wenn man mit hoher Wahrscheinlichkeit über kurz oder lange mit dem Tode rechnen muss und selbst nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern. Will ich künstliche Ernährung oder nicht? Möchte ich künstlich beatmet werden? Wünsche ich Schmerzmittel, die schneller zum Tode führen können? Fragen wie diese beantworte man in der Patientenverfügung. Die letzte Entscheidung verbleibe trotzdem beim Arzt, der seine Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen treffe, so Experte Gantzer. „Die Patientenverfügung gibt dem Arzt aber einen Hinweis darauf, was der Patient bei vollem Bewusstsein als Behandlung gewollt hätte.“ Ob man eine Patientenverfügung ausfüllen wolle oder nicht, sei eine höchstpersönliche Entscheidung, die er als Jurist nicht beantworten könne.

Zwei grundlegend verschiedene Vollmachten

In der Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht werde festgehalten, wer die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Die beiden Mittel unterscheiden sich grundlegend. Der in der Betreuungsverfügung genannte Betreuer müsse vom Betreuungsgericht bestellt werden und unterliege auch danach der richterlichen Kontrolle. So müsse er einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht einreichen und für wichtige Geschäfte, beispielsweise Immobilienverkäufe, brauche er die Zustimmung des Gerichts. „Der Vorteil liegt in der Kontrolle, der Nachteil ist der damit verbundene Aufwand, gerade wenn als Betreuer jemand aus der engeren Familie eingesetzt ist.“ Für solche Fälle, und auch nur für solche Fälle, empfiehlt Gantzer die Vorsorgevollmacht als Alternative. Ein Gericht brauche es nicht, einmal unterschrieben sei sie sofort gültig. Aber es handle sich um eine Generalvollmacht. Und wie bei der Bundeswehr gelte: „General darf alles.“ Daher rät Gantzer, eine Vorsorgevollmacht nur einer absoluten Vertrauensperson innerhalb der engsten Familie zu erteilen. „Selbst meinem Lieblingsneffen oder dem besten Freund aus frühester Kindheit würde ich keine Vorsorgevollmacht erteilen.“

Hilfreiche Hinweise und Internetadressen

Für die notwendigen Formulare empfiehlt Gantzer die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, zu finden unter //www.justiz.bayern.de// in der Rubrik "Lebenslagen". Weder für die Patientennoch die Betreuungsverfügung brauche man einen Anwalt oder Notar, Ausfüllen und Unterschreiben sei ausreichend. Die Unterschrift auf der Patientenverfügung müsse aber unbedingt alle zwei Jahre erneuert werden. Etwas komplizierter sei das Vorgehen bei der Vorsorgevollmacht, sofern sie auch Grundstücksgeschäfte umfassen soll: "Früher musste man zum Notar, heute genügt die Beglaubigung der Unterschrift beim Landratsamt." Kreisrat Florian Schardt ergänzt: "Der Preis beträgt 10 Euro, Adresse und Öffnungszeiten finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de, zu finden über die Suchfunktion, Stichwort 'Vorsorgevollmacht'." Eine Einschränkung gibt es. Solle die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gelten, müsse man zum Notar, so Gantzer.

Zum Abschluss gibt Gantzer noch zwei Tipps aus der Praxis: Erstens rät er dazu, die eigenen Verfügungen im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren, zu finden unter www.vorsorgeregister.de

"Dann weiß der Arzt beispielsweise: Hier gibt es eine Patientenverfügung." Zum zweiten solle man losgelöst von den genannten Verfügungen beizeiten den Weg zur Hausbank nehmen und zwei Formulare zur Vorsorgebevollmächtigung ausfüllen: Einmal "Unter Lebenden" und einmal "Über den Tod hinaus".

Artikel vom 26.06.2023
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