Verfahren startet am 15. Mai

Bayern · Hilfen online beantragen

Damit auch nach der Nebenkostenabrechnung Geld zum Leben übrig bleibt, gibt es jetzt die Möglichkeit auf Härtefallhilfen zurück zu greifen. Foto: sbg

Damit auch nach der Nebenkostenabrechnung Geld zum Leben übrig bleibt, gibt es jetzt die Möglichkeit auf Härtefallhilfen zurück zu greifen. Foto: sbg

Bayern · Der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Energiekrise haben Auswirkungen auf viele Bürgerinnen und Bürger. Die Verbraucherpreise sind im vergangenen Jahr zeitweisestark gestiegen. Deshalb wurde ein Härtefallfonds für Privathaushalte beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf erklärt: „Wir unterstützen die Menschen in herausfordernden Zeiten und lassen sie nicht alleine! Ab 15. Mai 2023 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge für Härtefallhilfen stellen. Die Antragsstellung ist unbürokratischund digital über die Homepage des Sozialministeriums möglich.“ Wer seine Härtefallhilfe bereits vorab unverbindlich berechnen möchte, kann den Bayerischen Härtefallhilfe-Rechner nutzen. Dieser steht auf der Homepage des Staatsministeriumszur Verfügung. Dort finden sich auch weiterführende Informationen zum Programm und Antworten auf die meist gestellten Fragen (FAQ), z.B. welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden. Für weitere Fragen wurde zudem eine Hotline eingerichtet, dieMontag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist.

Alle vorgenannten Informationen findet man auf der Homepage unter: www.stmas.bayern.de/energiekrise

Artikel vom 30.04.2023
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