Ermittlungen wegen Sachbeschädigungen und Körperverletzungen

Neuperlach · Streit unter Autofahrern

Neuperlach · In der Nacht auf Samstag, 4. Februar, gegen 0.50 Uhr, befanden sich mehrere Personen in einem gastronomischen Betrieb in Neuperlach. Dabei kam es aus bislang ungeklärter Ursache zu einem Streit zwischen zwei Gruppen. Um dem Streit aus dem Weg zu gehen, verließen sechs Personen die Örtlichkeit. Jeweils drei Personen stiegen in einen Pkw. Als sie von der Örtlichkeit wegfahren wollten, schlugen mehrere Personen, die ihnen gefolgt waren, gegen einen der Pkw, einen Audi. Dabei wurde eine Seitenscheibe eingeschlagen. Der Fahrer, ein 20-Jähriger, rangierte den Pkw weiter aus der Parklücke und fuhr davon. In dieser Situation überrollte er einen Fuß eines 45-Jährigen sowie das Bein eines 22-Jährigen, der davor in der Dynamik der Situation zu Boden gestürzt war.

Von Zeugen wurde der Notruf der Polizei 110 alarmiert, woraufhin mehrere Streifen und Einsatzkräfte des Rettungsdienstes zur Einsatzörtlichkeit geschickt wurden. Der 20-jährige Audi-Fahrer fuhr sofort zur Polizeiinspektion 24 (Perlach), um den Vorfall mitzuteilen. Der 45-Jährige wurde bei dem Unfall leicht verletzt und vom Rettungsdienst ambulant behandelt. Der 22-jährige Verletzte wurde zur weiteren Behandlung in ein Münchner Krankenhaus gebracht. Ein weiterer Pkw, Marke VW, der von einem 18-Jährigen gefahren wurde, wurde von einem anderen Pkw (BMW) verfolgt, der ihm später in einer Straße die Fahrbahn versperrte, so dass der VW nicht weiterfahren konnte. Zwei bislang unbekannte Personen stiegen aus dem BMW aus und schlugen auf den VW ein. Der VW-Fahrer konnte sich mit dem Pkw entfernen, wobei es zu einem Kontakt zwischen den beiden Fahrzeugen kam. Der VW-Fahrer fuhr danach ebenfalls zur Polizeiinspektion 24, um den Vorfall mitzuteilen. Die Münchner Verkehrspolizei hat die Unfallsituationen aufgenommen und der Audi-Fahrer wurde wegen einer fahrlässigen Körperverletzung angezeigt. Dazu wurden Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen wegen der Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen und wegen Nötigung im Straßenverkehr. Durch die Sachbeschädigung entstandenen Schäden im Wert von über eintausend Euro.

Artikel vom 07.02.2023
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