Stadt verlängert Alkoholverbot

München · Rund um den Hauptbahnhof

Das Alkoholkonsum- und -mitführverbot rund um den Münchner Hauptbahnhof gilt auch weiterhin. Foto: bas

Das Alkoholkonsum- und -mitführverbot rund um den Münchner Hauptbahnhof gilt auch weiterhin. Foto: bas

München · Der Stadtrat hat am 21. Dezember die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes beschlossen. Die neue Verordnung gilt ab Samstag, 21. Januar 2023, 0 Uhr, im Anschluss an das bisher schon bestehende Alkoholkonsum- und -mitführverbot und ist bis 30. April 2024 gültig.

Demnach ist es weiterhin ganztägig untersagt, auf öffentlichen Flächen im unmittelbaren Bereich des Hauptbahnhofs außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen Alkohol zu konsumieren sowie alkoholische Getränke zum Zwecke des dortigen Verzehrs mitzuführen.

Polizei und Kommunaler Außendienst der Landeshauptstadt München kontrollieren, ob das Alkoholverbot eingehalten wird. Bei Verstößen gegen die Verordnung sind Bußgelder und je nach Häufigkeit auch Aufenthaltsverbote möglich.

Artikel vom 17.01.2023
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