Wohnortnahe Versorgung muss gesichert werden

Neuperlach · Streik der Hebammen

Bei der Hebammen-Demo vor dem Krankenhaus Neuperlach sprach auch der stellvertretende Landrat, Otto Bußhäger. Foto: FW München-Land

Bei der Hebammen-Demo vor dem Krankenhaus Neuperlach sprach auch der stellvertretende Landrat, Otto Bußhäger. Foto: FW München-Land

Neuperlach · Bei einer Demonstration für den Erhalt der Geburtsstation des Klinikums Neuperlach sprach sich Otto Bußjäger, stellvertretender Landrat des Landkreises München und Vorsitzender des Kreisverbands Freie Wähler München-Land, Ende Dezember gegen weitere Kürzungen bei der wohnortnahen Gesundheitsversorgung aus. Aufgrund des starken Wachstums in der Region und als Lehre aus der Corona-Pandemie darf sich die Bedarfsplanung laut Otto Bußjäger nicht nur an rein ökonomischen Vorgaben orientieren, sondern muss in erster Linie dem Wohle der Bevölkerung gerecht werden.

Die von den Jungen Freien Wählern München-Land gestartete Initiative für den Erhalt der Geburtsstation des Klinikums Neuperlach nimmt damit weiter Fahrt auf. Weitere Unterstützer wie Stadtrat Rudolf Schabel vom Freie Wähler Stadtverband München und Landtagsvizepräsident Markus Rinderspacher von der SPD waren vor Ort. Bereits am 14. Dezember waren Otto Bußjäger und Johannes Seitner zu Gast im Landtag und haben Gespräche mit Hans Friedl, dem verbraucherschutzpolitischen Sprecher der Freie Wähler Landtagsfraktionen und dem bayerischenGesundheitsminister Klaus Holetschek geführt. Für dieUnterstützung der Hebammen und den Erhalt der Geburtsstation bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung der Landeshauptstadt München und des LandkreisesMünchen mit Unterstützung durch Bund und Land. In Deutschland basiert die Krankenhausfinanzierung auf dem dualen Finanzierungskonzept. Das bedeutet, dass die laufenden Kosten des Krankenhausbetriebs von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen über Pflegesätze und Fallpauschalen übernommen werden, während die Investitionskostenüber öffentliche Mittel finanziert werden. Fördermittel werden dabei fürKrankenhäuser gewährt, die in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommen sind. Die Fördermittel werden jeweils zur Hälfte vom Freistaat Bayern und den Kommunen getragen. Der kommunale Anteil wird dabei in Form der Krankenhausumlage von den Landkreisen und kreisfreien Städten bereitgestellt.

Artikel vom 02.01.2023
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