Abbrennen aus Sicherheitsgründen untersaft

Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser

Rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen (hier Schloss Schleißheim) dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Foto: dm

Rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen (hier Schloss Schleißheim) dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Foto: dm

Bayern · Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Die Schlösserverwaltung untersagt jedes Abbrennen dieser Gegenstände, insbesondere auf den Schlossplätzen und in den Burginnenhöfen.

Das betrifft beispielsweise den Schlossplatz in Aschaffenburg, die Kaiserburg in Nürnberg oder die gesamte Insel Herrenchiemsee. In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, beispielsweise der Schlossplatz in Dachau (ab 18 Uhr), oder die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg (ab 21 Uhr). Auch die Zufahrtswege zur Burg Trausnitz und zur Burg Burghausen werden in der Silvesternacht aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes ab 21 Uhr bzw. ab 18 Uhr gesperrt.

Diese Regelung dient der Verhütung einer erhöhten Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Diesbezüglich will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004. Eine Übersicht aller Regelungen ist unter www.schloesser.bayern.de zu finden.

Artikel vom 19.12.2022
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