KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Bayern · Musikspektakel vor Alpenpanorama
Wir verlosen je 2 x 2 Karten für die Kapelle So & So (19.6.) und Dreiviertelblut (22.6.).
München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
Weitere Gewinnspiele
Altstadt · Vorfall nach gemeinsamen Discobesuch
Mann schlägt Frau
Altstadt · Bereits am Samstag, 7. Mai, besuchte eine 18-Jährige zusammen mit einem 20-jährigen männlichen Begleiter einen Club in der Münchner Altstadt. Nachdem es zum Streit zwischen den beiden Personen kam, wurde der 20-Jährige von den Türstehern aus dem Club verwiesen. Dieser wartete nun in einer Seitenstraße vor dem Club auf die 18-Jährige. Als sie den Club gegen 2 Uhr verließ, ging er auf sie zu und schlug ihr mehrfach mit der Faust in das Gesicht. Die 18-Jährige fiel aufgrund der Schläge zu Boden. Dort schlug der 20-Jährige ihr erneut mehrmals ins Gesicht.
Über die Rettungsleitstelle wurde die Polizei verständigt. Nach wenigen Minuten trafen die Einsatzkräfte vor Ort ein. Der 20-Jährige hatte sich bereits vor deren Eintreffen vom Tatort entfernt. Die 18-Jährige wurde durch den Vorfall verletzt und wurde mit einem Rettungswagen zur ambulanten medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Das Kommissariat 24 (Gewaltdelikte) hat die weiteren Ermittlungen gegen den namentlich bekannten Tatverdächtigen wegen der Körperverletzung übernommen. Unbeteiligte Zeugen fertigten ein Video der Tat und veröffentlichten das Video im Internet.
In diesem Zusammenhang weist die Münchner Polizei darauf hin, personenbezogene Daten, Videos oder Lichtbilder einer Straftat nicht im Internet zu veröffentlichen, sondern diese direkt der Polizei zukommen zu lassen.
Artikel vom 23.05.2022Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Altstadt (weitere Artikel)
- Schwabinger Seiten (weitere Artikel)