Antragsfrist bis zum 1. März

Erding-Landkreis · Vereinspauschale

Erding-Landkreis · Der Landkreis Erding gewährt den Sport- und Schützenvereinen jedes Jahr eine Vereinspauschale in Form von Übungsleiterzuschüssen. Aufgrund der Corona-Pandemie waren und sind Fortbildungen zur Verlängerung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen nicht oder nur mit Einschränkungen möglich gewesen.

Zur Entlastung der Lizenzinhaber und der betreffenden Vereine weist das Landratsamt für die Beantragung der Vereinspauschale darauf hin, dass Übungsleiter-und Trainerlizenzen, die nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind, auch ohne Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2022 als gültig angesehen werden. Die Anträge hierfür müssen von den Vereinen bis spätestens Dienstag, 1. März, beim Landratsamt Erding eingereicht werden.

Anträge, die nach diesem Termin eingehen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Unterlagen hierzu findet man auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-erding.de/vereinspauschale

Artikel vom 13.01.2022
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