Uneinheitliche Regelungen in Deutschland

Wie viele Zuschauer dürfen in die Stadien?

Leere Ränge in Bayern: Grünwalder Stadion. Foto: Anne Wild

Leere Ränge in Bayern: Grünwalder Stadion. Foto: Anne Wild

München/Giesing · Die Anhänger des TSV 1860 München müssen im Monat Januar auf einen Stadionbesuch im Grünwalder Stadion verzichten. Aufgrund der stark gestiegenen Ausbreitung der hochansteckenden Corona-Variante Omikron hatten Bund und Länder noch im alten Jahr beschlossen, Zuschauer bei überregionalen Sport-Großveranstaltungen ab dem 28. Dezember komplett auszuschließen. In Bayern durften bereits zuvor nur noch »Geisterspiele« ausgetragen werden. Doch immer mehr Bundesländer weichen nun von der gemeinsam vereinbarten Linie wieder ab.

So können etwa in Nordrhein-Westfalen bis zu 750 Besucher (Bedingung: 2G-plus und Maskenpflicht) in die Sportarenen. Man brauche »eine Regelung, die auch vor Gericht Bestand hat«, begründet NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) das Vorgehen. Die Münchner Löwen sind am Sonntag, den 30. Januar beim FC Viktoria Köln 1904 im Sportpark Höhenberg zu Gast. Auch in den Bundesländern Berlin, Baden Württemberg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten derzeit andere Verordnungen als in Bayern. Mitte März führt der Spielplan den TSV 1860 München in den Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark zum FC Viktoria 1899 Berlin. In Berlin sind aktuell bis zu 3.000 Zuschauer zugelassen.

In den bayerischen Stadien wird man auf (teil-)belegte Ränge dagegen weiter warten müssen. Zwar stellte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) perspektivisch die Öffnung der Sportstätten für Publikum in Aussicht, als er sich am vergangenen Sonntag in der TV-Sendung »Doppelpass« des Spartensenders Sport1 äußerte. Doch allzu konkret wurde der Franke dabei nicht. Feststellungen wie: »Wir müssen sehen, wie es sich mit Omikron entwickelt. Wenn die Gefahr für die Krankenhäuser nicht mit der Delta-Variante vergleichbar sein sollte, müssen wir das zugrunde legen und schauen, wie wir damit umgehen«, lassen viel Spielraum.

(as)

Artikel vom 12.01.2022
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