18 Monate nach dem Brandanschlag

Neuer Funkmast in Neuperlach nicht in Sicht

Bundestagsabgeordneter Wolfgang Stefinger vor dem angezündeten Funkmast in Neuperlach. Foto: privat

Bundestagsabgeordneter Wolfgang Stefinger vor dem angezündeten Funkmast in Neuperlach. Foto: privat

Neuperlach · Im Juli 2020 wurde mutmaßlich von Aktivisten der Mobilfunkmast an der Heinrich-Lübke-Straße Ecke Schumacherring in Neuperlach angezündet. Seither ist die Mobilfunkversorgung in weiten Teilen Neuperlachs und Perlachs eingeschränkt. Der aufgebaute Behelfsfunkmast ist nur knapp halb so hoch und hat weniger Leistung und Reichweite. Viele Haushalte haben dadurch keine aus- reichende Mobilfunkverbindung mehr.

Wie eine Anfrage des örtlichen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Stefinger ergab, ist leider weiterhin noch Geduld gefragt. Durch den Brandanschlag wurde die gesamte Mobilfunkinfrastruktur auf dem Mast zerstört, die Außenfassade der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) erheblich beschädigt und auch der Mast selbst hat massive strukturelle Schäden erlitten.

Zunächst musste daher in einer aufwändigen Untersuchung geklärt werden, wie gravierend die strukturellen Schäden am Sendemast sind, welche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind und ob gegebenenfalls ein dauerhafter Rückbau des Mastes droht. Inzwischen steht fest, dass der Funkmast einen erheblichen und aufwändigen Sanierungsbedarf ausweist. Dazu ist nun im Frühjahr 2022 eine Einrüstung des Mastes bis zu einer Höhe von 40 Metern vorzunehmen. Die Reinigung und Instandsetzung soll dann hoffentlich im April 2022 beginnen und – sofern es keine weiteren Verzögerungen gibt – bis Herbst 2022 abgeschlossen sein.

„Für die Anwohner, die in ihren Wohnungen keine Mobilfunkverbindung mehr haben, ist es ein Desaster, dass diese nun über zwei Jahre ohne ausreichende Mobilfunk-Verbindung leben und arbeiten müssen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, wo viele Bürger derzeit weiterhin im Home-Office von zu Hause aus arbeiten.“, so Wolfgang Stefinger.

Artikel vom 03.01.2022
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