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Unfall an Bahnübergang
Fasanerie · Transporter fährt trotz senkender Schranke über Schienen
Bei dem Unfall wurde der Schrankenbaum so stark verbogen, dass er beim Öffnen die Oberleitung berührt hätte. Die Folge war eine längere Sperrung. Foto: Bundespolizei
Fasanerie · Am Dienstag, 14. Dezember, kurz vor 9 Uhr, wurde an einem Bahnübergang nahe des S-Bahnhaltepunktes Fasanerie eine Bahnschranke beschädigt. Ermittlungen der Bundespolizei vor Ort ergaben, dass der Fahrer eines weißen Kleintransporters in den Bahnübergangsbereich einfuhr, obwohl sich die Halbschranken bereits senkten und die Lichtzeichenanlage schon länger rot blinkte.
Der Transporter fuhr gegen den sich senkenden Schrankenbaum und beschädigt ihn stark, der Fahrzeuglenker setzte seine Fahrt jedoch unbeirrt fort. Der Schrankenwärter bemerkte den Unfall und sperrte die Strecke der S1 zum Flughafen sowie für den Bahnverkehr in Richtung Regensburg.
Der Schrankenbaum wurde so stark verbogen, dass er beim Öffnen die Oberleitung berührt hätte. Dadurch wurden langwierige Instandsetzungsarbeiten und die Sperrung des Bahnüberganges für den Bahn- wie Fahrzeugverkehr erforderlich. Diese dauerten fast zwei Stunden, in denen nur begrenzter Rangierverkehr durch Regelung von Bundespolizisten am Bahnübergang möglich war. Es kam zu erheblichen Behinderungen durch Verspätungen und Teilausfällen im Bahnverkehr. Der entstandene Schaden an der Schranke beträgt nach ersten Schätzungen rund 5.000 Euro.
Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen Störung öffentlicher Betriebe aufgenommen und hofft den Fahrzeuglenker, der sich bisher auch nachträglich noch nicht gemeldet hat, mittels Videoaufzeichnungen ermitteln zu können.
In diesem Zuge warnt die Bundespolizei vor dem Befahren von Bahnübergängen, sofern dort Rotlicht angezeigt wird. Sowohl das Umfahren von Halbschranken als auch das Durchfahren unter sich senkenden Schranken ist lebensgefährlich und kann auch tödlich enden. Wie der Fall zeigt, können dadurch auch andere Menschen in akute Lebensgefahr gebracht werden – etwa wenn die Beschädigung unbemerkt geblieben wäre und die Halbschranke die Oberleitung berührt hätte.
Artikel vom 15.12.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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