Verwaltungsgericht bestätigt

Ehemalige Pop-up-Radwege sind rechtmäßige Radfahrstreifen

Im Abschnitt zwischen Orleansstraße und Rosenheimer Platz gab es in der Rosenheimer Straße im 1. Corona-Lockdown bereits die gelb aufgemalten "Pop-up-Bike-Lanes". Foto re.: Seit Mai 2021 ist er ein fest installierter Radweg geworden. F: Peter Martl / ar

Im Abschnitt zwischen Orleansstraße und Rosenheimer Platz gab es in der Rosenheimer Straße im 1. Corona-Lockdown bereits die gelb aufgemalten "Pop-up-Bike-Lanes". Foto re.: Seit Mai 2021 ist er ein fest installierter Radweg geworden. F: Peter Martl / ar

München · Das Verwaltungsgericht München hat die Klagen gegen die Radfahrstreifen in der Elisen-, Rosenheimer und Theresienstraße abgewiesen. Damit wurde die Rechtsauffassung des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München bestätigt: Die Radfahrstreifen sind rechtmäßig. Die Radfahrstreifen wurden Ende April und Anfang Mai 2021 markiert, um mehr Verkehrssicherheit für die Münchner Radler*innen zu erreichen.

Alle drei Straßen verfügten unmittelbar vor der Einrichtung der Radfahrstreifen über keinerlei Radverkehrsanlagen. Dabei ist die Verkehrsbelastung in allen drei Straßen hoch, so dass es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unfällen zwischen Auto- und Radverkehr kam. Die Radfahrstreifen wurden zunächst von Ende Juni 2020 bis Ende Oktober 2020 als sogenannte "Pop-up-Radwege" im Rahmen von Verkehrsversuchen eingerichtet. Im März 2021 beschloss der Münchner Stadtrat dann auf Empfehlung des Mobilitätsreferats, die Radfahrstreifen im Vorgriff auf eine geplante bauliche Lösung in weiß dauerhaft zu markieren.

"Das Verwaltungsgericht München teilt die Rechtsauffassung der Stadt München: Die Sicherheit des Radverkehrs auf diesen drei Straßenabschnitten überwiegt gegenüber den Interessen Einzelner. Das Urteil bestärkt uns darin, dass wir mit der Verkehrssicherheitsarbeit in München auf dem richtigen Weg sind", so Mobilitätsreferent Georg Dunkel.

Artikel vom 28.10.2021
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