Ortsentwicklung im Fokus

Taufkirchen · Gemeinderat diskutiert am 12. August über Bürgerentscheid

Wie die Entwicklung Taufkirchens weiter gehen wird, hängt nun auch vom Ausgang der Diskussion des Gemeinderates über den angestrebten Bürgerentscheid: "Stopp der Verstädterung" ab. Bürgermeister Ullrich Sander hat dazu eine Sondersitzung einberufen. F: hw

Wie die Entwicklung Taufkirchens weiter gehen wird, hängt nun auch vom Ausgang der Diskussion des Gemeinderates über den angestrebten Bürgerentscheid: "Stopp der Verstädterung" ab. Bürgermeister Ullrich Sander hat dazu eine Sondersitzung einberufen. F: hw

Taufkirchen · Am 20. Juli 2021 übergaben Vertreter der ILT (Initiative Lebenswertes Taufkirchen) und des Bund Naturschutzes Taufkirchen eine Liste mit 1.168 Unterschriften an die Gemeinde. Darin fordern sie einen Bürgerentscheid mit dem Titel: "Stopp der Verstädterung".

Inhalt der Forderung ist das Aussetzen von neuem Wohnbaurecht für den freien Privatmarkt bis der bereits genehmigte realisiert wurde. Darüber hinaus soll laut dem angestrebten Bürgerbegehren der privat geschaffene Wohnraum auf jährlich 4.000 Quadratmeter Geschossfläche begrenzt werden.

Darüber hinaus soll nach dem Willen von Bund Naturschutz und ILT für jeden Quadratmeter bebauter Fläche mindestens 0,5 Quadratmeter Grünfläche entstehen. Bürgermeister Ullrich Sander (Parteifrei/CSU) dazu: "Wir haben die Unterschriften prüfen lassen, hier gibt es nichts zu beanstanden. Ob die Fragestellung rechtens ist, klärt derzeit ein von der Gemeinde beauftragter Rechtsanwalt."

Eigens zu diesem Punkt wird es am Donnerstag, 12. August, um 19 Uhr eine Sondersitzung des Gemeinderates im Rathaus geben. Hier wird dann das Ergebnis der anwaltlichen Prüfung vorgestellt. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten, wie der Gemeinderat weiter vorgehen könne, informiert das Taufkirchner Gemeindeoberhaupt.

Der Anwalt erklärt den Bürgerentscheid für zulässig, dann könne der Gemeinderat den Inhalt selber beschließen und damit das Verfahren unnötig machen oder aber einem Bürgerentscheid zustimmen, der dann innerhalb von drei Monaten realisiert werden müsse. Anders jedoch, wenn der Anwalt die Fragestellung für nicht zulässig erkläre. Dann kann der Gemeinderat entweder trotzdem für einen Bürgerentscheid stimmen oder aber den Bürgerentscheid ablehnen.

Befürwortet der Gemeinderat trotz eines negativen Bescheids das Bürgerbegehren müsse die Gemeinde den Bescheid aussetzen und die Kommunalaufsicht um finale Klärung bitten. Je nach Urteil, könne der Bürgerentscheid dann stattfinden oder eben nicht. Der Gemeinderat schließt sich im Fall eines negativen Bescheids der Meinung des Anwaltes an und entscheidet sich gegen den Bürgerentscheid.

In diesem Fall bleibe den Befürwortern des Entscheids noch der Rechtsweg, der dann entgültig über die Zulässigkeit befindet. "Der Gemeinderat ist hier der Souverän, der sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben für oder gegen ein Bürgerbegehren entscheiden kann", informiert Sander weiter.

Allerdings gibt er zu bedenken, dass im Falle eines positiven Ausgangs des Bürgerentscheids weitreichende Folgen für Pläne wie beispielsweise das Altenheim, das entlang der Münchner Straße entstehen soll, zu befürchten seien. "Für viele Vorhaben haben wir keine eigenen Flächen in unserem Besitz. Viele Grundstückbesitzer koppeln an den Verkauf von bestimmten Flächen Bedingungen wie die Schaffung von Baurecht an anderer Stelle", erklärt Ullrich Sander. Könne die Gemeinde dies nicht bieten, kämen wichtige Projekte möglicherweise nicht zu Stande.

Die Gefahr eines überbordenden Wachstums sieht der Bürgermeister auch ohne Bürgerentscheid nicht am Horizont aufziehen. Seit 1975 sei die Gemeinde von 13.157 bis heute auf 18.001 Bewohner angewachsen. Ein unmerkliches Wachstum von unter einem halben Prozent, so Sander.

Die Bündnispartner des angestrebten Bürgerentscheids beziehen das Wachstum seit Ende der 1960er Jahre hier mit ein, hier hat Taufkirchen einen enormen Entwicklungsschritt in Sachen Bevölkerungszahl getan, als der Ortsteil "Taufkirchen am Wald" entstand. 1965 lebten in Taufkirchen rund 1.500 Einwohner, nach Bezug von Taufkirchen am Wald waren es 1972 bereits 10.000 Einwohner. Seitdem jedoch habe sich das Wachstum organisch verhalten, so der Rathauschef.

Sander betont, dass der Gemeinderat dieses Signal aus der Bürgerschaft auf keinen Fall abtun sollte, auch im Falle eines Scheiterns, sondern in den Prozess, der bereits angestoßen wurde, miteinbeziehen. Bei der Überplanung des Flächennutzungsplanes, der jetzt angegangen werde, sollen, so Sander, diese Überlegungen, berücksichtigt werden, wo das möglich ist. hw

Artikel vom 04.08.2021
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