Bootfahr- und Badeverbot aufgehoben

München · Isar wieder zugänglich

München · Das mit Allgemeinverfügung vom 19. Juli verfügte Bootfahr- und Badeverbot im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München wird mit sofortiger Wirkung widerrufen. Bootfahren und Baden ist wieder in den nach der geltenden Bade- und Bootverordnung erlaubten Bereichen zugelassen.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz hatte am Montag, 19. Juli, aufgrund erhöhter Pegelstände (Meldestufe 1 bis Meldestufe 2) an der Isar und nach mehreren Notfalleinsätzen das Baden in der Isar und das Befahren der Isar im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München verboten. Am Mittwoch, 21. Juli, lag der Pegelstand erstmals unterhalb Meldestufe 1 und sank weiter ab.

Das Befahren der Isar und das Baden in der Isar im Stadtgebiet München von der südlichen Stadtgrenze nach der Großhesseloher Brücke bis zur Leinthalerbrücke im Norden blieb jedoch aufgrund der weiterhin bestehenden Gefahrenlage ausnahmslos verboten. Auch nach nun Absinken der Pegel herrscht noch immer eine starke Strömung in der Isar. Das Baden und Bootfahren in der Isar erfolgt immer auf eigene Verantwortung und ist in den nach der aktuellen Bade- und Bootverordnung freigegebenen Bereichen wieder gestattet.

Über die aktuellen Wasserstände sind beim Hochwassernachrichtendienst Informationen unter www.hnd.bayern.de/pegel/isar abrufbar

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