Hier gibt's kein Gedränge

Freizeittipp: Die urtümlichen Heideflächen nördlich von München

Die Heide ungestört genießen: möglich, aber nicht alles ist hier erlaubt. Der Mensch ist hier nur Gast. Foto: Daniel Mielcarek

Die Heide ungestört genießen: möglich, aber nicht alles ist hier erlaubt. Der Mensch ist hier nur Gast. Foto: Daniel Mielcarek

München-Land · Warum nicht mal auf den weitläufigen Münchner Heideflächen zur Ruhe kommen? Fernab vom Stress und dem dichten Gedränge der Stadt. Kannten Sie schon das Natura 2000-Gebiet Heideflächen und Lohwälder nördlich von München?

Dipl. Biol. Tobias Maier, der der Gebietsbetreuer für die Heideflächen und Lohwälder nördlich von München ist, betont, dass in den Naturschutzgebieten des Natura 2000-Gebietes zwischen München und Eching moderate und rücksichtsvolle Naherholung durchaus erlaubt ist. In Naturschutzgebieten hat jedoch der Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten absoluten Vorrang.

Bei der erlaubten moderaten Erholung, dem Genuss der Landschaft und der Schönheit der Natur mit derzeit gebotener Distanz auf dem ausgedehnten Wegenetz bittet der Gebietsbetreuer um die Beachtung der unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Gebiete. Hierzu sollte man sich an den Tafeln an den offiziellen Zugängen der betreffenden Gebiete informieren. Eine Betretung darf nur auf den laut Naturschutzgebietsverordnung zum Betreten freigegebenen Wegen erfolgen. Wenn Hunden in Bayern der Zutritt zu Naturschutzgebieten erlaubt ist, sind sie an der kurzen Leine zu führen.

In den sensibleren Teilbereichen des Natura 2000-Gebiets, also auf den meisten Flächen und in den meisten Wäldern und ganz besonders zur Brutzeit sowie ganzjährig im NSG Garchinger Heide, würden Hunde das ökologische Gleichgewicht von Boden, Pflanzen und Tieren stören und sind deshalb nicht erlaubt. Der aktuell geltende Stand von Sonderregelungen, wie dem Betretungsverbot aus Sicherheitsgründen und dem Betreten einer Fläche mit Hund in der Fröttmaninger Heide ist an den Eingangstafeln und auf den Faltblättern zum Naturschutzgebiet dargestellt.

Was sonst als selbstverständlich angesehen wird...

Radfahren ist in einigen Naturschutzgebieten erlaubt, aber nur auf ausgewiesenen Wegen, um die Pflanzendecke nicht zu schädigen und Tiere nicht zu beeinträchtigen. Motorisierte Fahrzeuge, egal ob fahrend oder stehend, sind in Naturschutzgebieten in ganz Bayern grundsätzlich nicht zulässig, zur Bewirtschaftung nur mit Sondergenehmigung. Diese Regelung sowie manche andere werden als selbstverständlich und bekannt betrachtet, so dass sie gar nicht immer gesondert angeschlagen sind. So sind im NSG Mallertshofer Holz mit Heiden nur die Kieswege offiziell freigegeben und die Wälder dürfen grundsätzlich nicht betreten werden.

Über alle, auch die nicht angeschlagenen Beschränkungen und weiterhinausgehende Betretungserlaubnisse können sich die Besucher in Bekanntmachungen der Naturschutzbehörden zu den einzelnen Gebieten im Internet informieren. Eine Vorabinformation über Hundefreilaufmöglichkeiten bietet die Zamperl-App der Stadt München. Sie gibt Hinweise auf mögliche Freilaufflächen im Stadtgebiet München, Hundebeutelspender, Verhalten in den Naturschutzgebieten im Stadtgebiet aber auch besondere Beschränkungen, gesperrte Zonen und Bußgelder. Im Zweifelsfall gelten aktuelle Beschränkungen der Aushänge vor Ort oder in den aktuellsten Fassungen der Verordnungen.

Der Gebietsbetreuer bittet darum, in Naturschutzgebieten auf die Natur und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Es sollte für jeden Besucher selbstverständlich sein, sich nicht nur aus Infektionsschutzgründen nicht gegenseitig zu bedrängen, auch nicht mit Fahrrad oder Hund. Wenn der Besucherverkehr geordnet auf den Wegen erfolgt, zeigen sich scheue Wildtiere durchaus öfter in angemessenem Sicherheitsabstand.

Artikel vom 27.07.2021
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...