Bayerisches Staatsministerium korrigiert Verordnung

Teilerfolg für Kritiker des »Rahmenkonzept Sport«

Limitiert wieder gestattet: Stehplätze im Amateurfußball. Archivfoto: Anne Wild

Limitiert wieder gestattet: Stehplätze im Amateurfußball. Archivfoto: Anne Wild

München/Giesing · Das von Sportvereinen in Bayern und dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) heftig kritisierte »Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport« des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wurde zum Thema einer Debatte im Bayerischen Landtag. Mittlerweile hat die Staatsregierung in Teilen eingelenkt und lässt doch Stehplätze unter freiem Himmel zu – wenn auch nur bis maximal 100 Personen, die eine sportliche Veranstaltung unter Wahrung des Mindestabstands verfolgen dürfen.

In der ersten Fassung war noch ein komplettes Verbot von Stehplätzen erlassen worden. Als »Teilerfolg« wertet der BFV die Novellierung. Präsident Rainer Koch erklärt auf der Website des Verbands: »Es bleibt weiter mühsam und nicht wirklich nachvollziehbar.« Er (Koch) habe in den vergangenen Wochen »seit Inkrafttreten des Stehplatz-Verbotes wiederholt Gespräche mit Ministerpräsident Markus Söder, dem für den Sport zuständigen Innenminister Joachim Herrmann sowie Gesundheitsminister Klaus Holetschek geführt und dabei klar zum Ausdruck gebracht, dass die Verordnung an der Realität vorbeigeht«.

Was die Autoren des Papiers im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nicht zu wissen schienen: die meisten Amateur-Fußballplätze in Bayern haben gar keine Sitzplatz-Tribünen, so dass de facto ein Zuschauerausschluss verordnet war. »Das kann nicht im Sinne unserer Vereine sein, zumal die Sportplätze weitläufig und damit groß genug sind«, findet Koch. Die jetzt erfolgte Korrektur sei »natürlich zu begrüßen, es ist aber allenfalls eine Etappe, von der Zielgeraden sind wir weiterhin weit entfernt.«

Der BFV fordert auch weiterhin eine Gleichbehandlung von Veranstaltungen und kritisiert die staatlichen Regeln. Zum Unverständnis von Vereinen und Verband sind innerhalb von Gebäuden bis zu 1000 Zuschauer gestattet, im Freien jedoch nur maximal 500, obwohl an der frischen Luft das Infektionsrisiko von Sachverständigen als signifikant niedriger bewertet wird.

(as)

Artikel vom 23.06.2021
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