Verschärfungen in Bayern möglich

Bundesweite Corona-Notbremse beschlossen

Der Bund hat die Corona-Notbremse gezogen.  Symbolbild: oh

Der Bund hat die Corona-Notbremse gezogen. Symbolbild: oh

München/Bayern · Der Bund hat mit der "Corona-Notbremse" unter der Woche eine einheitliche Handhabung zur Bekämpfung der Pandemie auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich allerdings nur um bundesweite Mindestregeln, jedes Bundesland kann diese noch selbst verschärfen. Der Freistaat Bayern hat angekündigt, eventuell Änderungen vorzunehmen. Fix ist eine deutliche Verschärfung im Bereich Schule.

Corona (COVID-19) in München und den Landkreisen
Neueste Regelungen, Infos zu Test- und Impf-Zentren, Einkaufsdienste, Bürgerhilfe, u.v.m.

Ausgangssperre:

In kreisfreien Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 soll es bundesweit eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens geben – wie in Bayern auch bisher schon gehandhabt. Neu: Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein, vorausgesetzt, man ist alleine unterwegs. Ausnahmen sind nach wie vor medizinische Notfälle, die Begleitung Sterbender oder berufliche Tätigkeiten.

Kontaktbeschränkung:

Menschen aus einem Haushalt dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen. Maximal erlaubt sind fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.

Einzelhandel

Geschäfte dürfen künftig bundesweit ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr öffnen. Termin-Shopping (Click & Meet) ist bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt, darüber nur noch Click&Collect (Abholung bestellter Waren). Bisher gilt für Click&Meet in Bayern eine Inzidenz von 200 als Grenze, mit Vorlage eines negativen Corona-Tests.

Restaurants/Gastronomie

Erlaubt bleiben weiterhin ausschließlich To-Go-Angebote und Auslieferungen.

Körpernahe Dienstleistungen

  • nur zu medizinischen, therapeutischen, seelsorgerischen oder pflegerischen Zwecken
  • Ausnahme: Friseur und Fußpflege, jedoch immer mit aktuellem negativem Schnelltest und Maske.

Freizeit/Kultur

  • Schließung aller Freizeiteinrichtungen ab 7-Tage-Inzidenz von 100
  • Ausnahme: Zoos und botanische Gärten mit negativem Corona-Test

Sport

  • Individualsport bleibt möglich, aber nur maximal zu zweit bzw. mit Personen aus dem eigenem Hausstand
  • Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sollen weiterhin Sport in Gruppen machen können

Homeoffice

  • Homeoffice-Pflicht wird im Infektionsschutzgesetz verankert, Arbeitgeber muss Angestellten das Arbeiten von zuhause möglich machen.
  • Wenn Homeoffice nicht möglich ist, müssen Arbeitgeber zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen

Schulen

Nach den neuen Regeln der bundesweiten Notbremse müssen die Schulen erst ab einer Inzidenz von 165 auf Distanzunterricht umstellen. Bayern weicht davon deutlich ab: Schon ab einer Inzidenz von 100 soll es Fernunterricht geben. Ausgenommen sind die Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie die 11. Jahrgangsstufe.

Weitere Informationen sowie aktuelle Infektionszahlen aus der Region München finden sich online unter www.wochenanzeiger.de/corona

Artikel vom 22.04.2021
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