Einsätze der Münchner Polizei

München · Mehrere Corona-Partys

Fahrlässig: Die Partybesucher in Waldtrudering trugen keine Mund-Nasen-Bedeckungen. Auch vom Abstand halten hielten sie wenig. Symbolbild: dm

Fahrlässig: Die Partybesucher in Waldtrudering trugen keine Mund-Nasen-Bedeckungen. Auch vom Abstand halten hielten sie wenig. Symbolbild: dm

München · Im Zeitraum von Freitag, 09.04., 6 Uhr, bis Montag, 12.04., 6 Uhr, gab es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt und Landkreis München), um die Einhaltung der aktuellen Infektionsschutzregelung zu überprüfen. Über 5.700 Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 333 Verstöße angezeigt.

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Am Samstag, 10.04.2021, gegen 14:25 Uhr, informierte ein Zeuge den Polizeinotruf 110 darüber, dass über 20 Personen in einem Garten und in einem Haus in der Möwestraße (Waldtrudering) eine private Feier abhalten würden. Zwei Streifen der Münchner Polizei wurden zu der Örtlichkeit geschickt und trafen dort auf 23 Personen (15 Männer und acht Frauen, 15 bis 52 Jahre alt mit Wohnsitzen in München und an verschiedenen Örtlichkeiten in Hessen), die dort im Garten bei einer Feierlichkeit anwesend waren.

Sie kamen aus verschiedenen Haushalten, hielten keine Abstände zueinander ein und trugen auch keine Mund-Nasen-Bedeckungen. Sie wurden wegen Verstößen gegen die aktuell bestehenden Infektionsschutzregelungen angezeigt und mussten danach die Örtlichkeit verlassen.

Am Sonntag, 11.04.2021, gegen 16:25 Uhr, informierte ein Zeuge den Polizeinotruf 110 und teilte mit, dass in einer Wohnung am Plievierpark in Neuperlach viele Personen mit lauter Musik feiern würden. Eine Streife der Münchner Polizei fuhr zu dieser Wohnung und traf dort auf 18 Personen (sieben Männer und elf Frauen, zwischen 18 und 48 Jahre alt, mit verschiedenen Wohnsitzen in München und dem Landkreis Fürstenfeldbruck), die dort miteinander feierten. Alle Anwesenden wurden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt und die sich in der Wohnung nicht berechtigt aufhaltenden Personen mussten die Örtlichkeit danach verlassen.

Artikel vom 12.04.2021
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