Lohnsteuerhilfevereine stehen zur Seite

Hilfe bei Steuerberatung

Wie jedes Jahr ist für viele Bürger bis Ende Mai die jährliche Einkommensteuererklärung fällig.

Die vielen Formulare, Erläuterungen und gesetzlichen Änderungen rauben viel Zeit und Nerven. So wird Unterstützung gern angenommen. Der NVL Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. in Berlin warnt jedoch vor unbefugter Hilfeleistung. Außerhalb der Familie ist »private Steuerberatung« durch Freunde oder Bekannte nicht erlaubt. Ebenfalls nicht zum Kreis der Befugten gehören Unternehmensberater, Versicherungsvertreter und Vermittler von Finanzdienstleistungen.

Arbeitnehmer und Rentner können Mitglied in einem der über 800 in der Bundesrepublik tätigen Lohnsteuerhilfevereine werden und dort preiswerte und nach dem Steuerberatungsgesetz zugelassene Hilfe erhalten. Lohnsteuerhilfevereine sind von der Finanzverwaltung staatlich anerkannt. Zusätzlich wird vom jeweiligen Leiter einer Beratungsstelle der Nachweis einer fachlichen Qualifikation verlangt, bevor er von der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion eingetragen werden kann. Die Lohnsteuerhilfevereine haben sich im Laufe ihrer fast 40-jährigen Tätigkeit auf die steuerlichen Belange der Arbeitnehmer spezialisiert. Diese sind heute sehr kompliziert geworden und erfordern umfangreiches Fachwissen.

Die Vereine beraten nicht nur bei Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Auch beim Kindergeld, der »Riesterrente« und bei der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums können die Vereine Hilfe leisten. Bei Nebeneinkünften aus Vermietung, aus privaten Veräusserungsgeschäften und bei Kapitalerträgen dürfen die Einnahmen hieraus insgesamt im Jahr 9.000 Euro bzw. bei Ehegatten 18.000 Euro nicht übersteigen. Keine Hilfe dürfen Lohnsteuerhilfevereine bei umsatzsteuerpflichtigen Gewinneinkünften leisten. Damit soll der Kreis derjenigen, die sich von Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen können auf typische Arbeitnehmer beschränkt werden.

Lohnsteuerhlifeveriene beraten, erstellen die Steuererklärung, Anträge auf Kindergeld und Eigenheimzulage, prüfen den Steuerbescheid und gewähren Rechtsschutz. Für den gesamten Komplex der Leistungen ist ein einmaliger jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dieser ist bei vielen Vereinen sozial nach dem Einkommen gestaffelt und beträgt etwa 40 bis ca. 230 Euro.

Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden will, findet die Adressen im Telefonbuch oder in den gelben Seiten unter dem Suchwort »Lohnsteuerhilfe«. Sie können aber auch unter der Telefonnummer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Telefon 0 30/40 63 24 49 oder im Internet-Suchservice unter http://www.nvl.de erfragt werden.

Artikel vom 22.05.2002
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