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Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrer auf die Fahnen geschrieben
Echings erste Fahrradstraße
Mit Abstand beste Laune macht offensichtlich die Errichtung der ersten Fahrradstraße in Eching (v.l.n.r.:) L. Eckert, Dritter Bürgermeister, C. Hirth und M. Kistler vom Gemeindebauhof, Bauamtsleiter T. Bimesmeier und Erster Bürgermeister S. Thaler. F: VA
Eching · Seit dem Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) im Jahr 2018 hat die Gemeinde sich eine Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrer auf die Fahnen geschrieben. Nach Errichtung eines Radwegs zwischen Echinger und Garchinger See Ende 2019 erfolgte diese Woche die Ausweisung der ersten Fahrradstraße in der Gemeinde.
Die neu angeordnete Fahrradstraße verläuft südlich entlang der S-Bahnlinie, beginnend am Neubaugebiet Böhmerwaldstraße und endend kurz vor dem Bahnübergang an der Ohmstraße im Gewerbegebiet Eching-Ost. Sie verbindet damit den Hauptort Eching mit dem Gewerbegebiet auf direktem und sicherem Weg für Radfahrer.
Hierzu Erster Bürgermeister Sebastian Thaler: „Der Umstieg aufs Rad bringt vor allem in unseren Ortszentren eine erhebliche Verkehrsentlastung und fördert zudem die Gesundheit. Unser Ziel ist es daher, eine möglichst flächendeckende und sichere Infrastruktur für Radfahrer zu bieten.“
Nach der Verlegung von Glasfaserleitungen entlang der Bahnlinie für einen schnellen Internetanschluss der Gewerbebetriebe in Eching-Ost wurden Teile dieser Verbindung neu asphaltiert. Der anschließende Fuß- und Radweg zwischen Böhmerwaldstraße und S-Bahnhof Eching wurde ebenfalls Ende 2020 im Zuge der 500 neuen Fahrradabstellplätze erneuert. Auf dem Teilstück zwischen Böhmerwaldstraße und Paul-Käsmaier-Brücke wird nach Abschluss der Bauarbeiten des Baugebiets ein neuer Fuß- und Radweg angelegt werden.
Welche Regeln gelten auf Fahrradstraßen?
In Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Radfahrer, Tempo 30. Grundsätzlich sind Fahrradstraßen für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt, es sei denn eine entsprechende Ausnahme („KFZ frei“) ist beschildert. Auf der Echinger Fahrradstraße wird nach wie vor nur der Linienbusverkehr erlaubt sein. Dieser muss aufgrund der Ausweisung als Fahrradstraße künftig besondere Rücksicht auf Fahrradfahrer nehmen. Es ist beispielsweise erlaubt, nebeneinander mit dem Rad zu fahren, wobei das Rechtsfahrgebot zu beachten ist. Wie auf allen Straßen im Ortsgebiet müssen Autofahrer beim Überholen auch auf Fahrradstraßen einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zum überholten Fahrrad einhalten. Auf der Südseite wird weiterhin ein Fußweg markiert bleiben, die entsprechenden Piktogramme auf der Fahrbahn folgen im Frühjahr, sobald es die Witterung zulässt.
Erst vor wenigen Tagen wurden die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatests veröffentlicht. Diese alle zwei Jahre durchgeführte Befragung bescheinigt der Gemeinde Eching eine deutliche Verbesserung der Fahrradfreundlichkeit in den letzten beiden Jahren. Während der Wert 2018 mit 4,0 noch unter dem bayerischen Durchschnitt lag, hat sich Eching in der aktuellen Umfrage auf 3,7 verbessert und liegt somit über dem bayernweiten Mittelwert von 3,9.
Artikel vom 07.04.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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