Besonders viele Lockdown-Besucher

Fröttmaninger Heide: Wiesenbrüterschutz in Zeiten von Corona

Es gibt ein Wegegebot in der Fröttmaninger Heide - gerade in der Britzeit muss dies beachtet werden. Foto: Daniel Mielcarek

Es gibt ein Wegegebot in der Fröttmaninger Heide - gerade in der Britzeit muss dies beachtet werden. Foto: Daniel Mielcarek

Fröttmaning · Im März hat die sensible Vogelbrutzeit begonnen. Die Untere Naturschutzbehörde bittet die Spaziergänger während dieser Zeit eindringlich, gemäß den Regeln des Naturschutzgebiets „Südliche Fröttmaninger Heide“ auf die Wiesenbrüter besonders Rücksicht zu nehmen.

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Im vergangenen Frühling waren aufgrund des Corona-bedingten Lockdowns besonders viele Besucher auf der Fröttmaninger Heide unterwegs, die sich zum Teil nicht an das Wegegebot in den Schutzzonen gehalten haben. Sowohl auf der Panzerwiese als auch auf der Fröttmaninger Heide berichteten Vogelkundler, dass die erste Brut der Feldlerche aufgrund der erhöhten Störung in großen Bereichen nahezu vollständig ausgefallen ist. Insbesondere die Feldvögel und Wiesenbrüter haben in den letzten Jahrzehnten dramatische Bestandseinbußen erlitten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass zumindest in den Naturschutzgebieten die erfolgreiche Aufzucht der Nachkommen gelingt.

Erste Brut der Feldlerche nahezu vollständig ausgefallen

Um die Erholung in der freien Natur umweltverträglich zu gestalten, wurde in der Vergangenheit ein entsprechendes Wege- und Zonierungskonzept erarbeitet. Gemäß der Naturschutzgebietsverordnung ist es untersagt, die Wege in der Zeit von 1. März bis 31. Juli in der „Schutzzone“ sowie in der „Zone für das Heideerleben“ zu verlassen, um das Brutgeschehen so wenig wie möglich zu stören. Ein Mitführen von Hunden an der kurzen Leine unter Einhaltung des Wegegebotes ist erlaubt.

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Nach wie vor ist jedoch für weite Teile der Flächen aus Sicherheitsgründen, auch in der geplanten „Zone für das freie Betreten“, das Betreten untersagt, weil dort das ehemalige Truppenübungsgelände immer noch mit Kampfmitteln belastet ist. Es wird gebeten, sich über die geltenden Betretungsregeln zu informieren. Entsprechendes Informationsmaterial steht auf der Internetseite der Unteren Naturschutzbehörde unter dem Link www.muenchen.de/naturschutz zur Verfügung. Die Schutzgebietskarte wurde überarbeitet und zur Erleichterung der Orientierung an das Ampelsystem angeglichen.

Auf Wunsch kann Infomaterial auch kostenlos per E-Mail oder in Form eines Flyers in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Anfragen hierzu bitte an plan.ha4-naturschutz@muenchen.de

Der vollständige Verordnungstext ist unter dem Link https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht.html einsehbar. Für Fragen steht der Gebietsbetreuer für das NATURA 2000 – Gebiet, Tobias Maier, zur Verfügung. Er ist regelmäßig im Gebiet anzutreffen und darüber hinaus erreichbar im HeideHaus, Admiralbogen 77 an der U-Bahnstation Fröttmaning, E-Mail: tobias.maier@heideflaechenverein.de Telefon 46227566.

Artikel vom 19.03.2021
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